Begründung: zu 1) Nach der am 1. 7. 2004 von den Hauptversammlungen beider Gesellschaften beschlossenen und am 1. 9. 2004 zu FN 118082a und FN 38641a im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung der übertragenden I***** Versicherungs AG mit der übernehmenden G***** Versicherungs AG wurde letztere nach § 219 Z 1 iVm § 225a Abs 3 AktG Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgenommenen Aktiengesellschaft. Die Parteienbezeichnung war daher nach § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 1996 ereignete sich gegen Abend ein Unfall bei einer Laderampe auf einem Frachtenbahnhof in Wien, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger und Mehmet K***** waren damals beide als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie waren am Unfallstag gemeinsam mit dem Lkw-Zug der beklagten Partei nach Wien gefahren. Bei der Fahrt von Ried im Innkreis nach Wien fungierte der Kläger als Lenker; er hatte vor Fahrtantritt die Funktionstücht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehegatte der Klägerin arbeitete am 28.9.1990 als Hilfsarbeiter an einer Baustelle. Er stand auf der Ladefläche des von einem Arbeitskollegen gelenkten LKW seines Arbeitgebers, für den eine Haftpflichtversicherung der erstbeklagten Partei bestand. Sein Arbeitskollege reversierte mit dem LKW, dabei verfing sich ein über der Straße hängendes Telefonkabel der zweitbeklagten Partei in dem Kranaufbau des LKW. Der Ehegatte der Klägerin wurde von dem dadurch u... mehr lesen...