Begründung: Die Klägerin unterzog sich am 4. 3. 2004 einer Bandscheibenoperation in einer von der Beklagten erhaltenen Krankenanstalt. Der Eingriff wurde von Doz. Dr. L***** (in der Folge immer: Arzt) durchgeführt. Die Klägerin begehrt die Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche zukünftigen Schäden aus dieser Operation und die Zahlung eines Betrags von insgesamt 61.520 EUR sA (50.000 EUR Schmerzengeld zuzüglich näher aufgeschlüsselter 11.520 EUR an Verdienstentgang, woz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Abs1 Ia3fABGB §1295 Abs1 Ia9ABGB §1295 Abs1 IIcABGB §1295 Abs1 IIf7fABGB §1295 Abs1 IIf9ABGB §1299 BStGB §97 Abs1 Z2
Rechtssatz: a) Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Die pränatale Diagnostik dient nicht zuletzt der Ermittlung von Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen des ungeborenen Kindes und s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Abs1 Ia3fABGB §1295 Abs1 Ia9ABGB §1295 Abs1 IIcABGB §1295 Abs1 IIf7fABGB §1295 Abs1 IIf9ABGB §1299 BStGB §97 Abs1 Z2
Rechtssatz: a) Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Die pränatale Diagnostik dient nicht zuletzt der Ermittlung von Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen des ungeborenen Kindes und s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIcStGB §97 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Schwangere handelt nicht rechtswidrig, wenn sie, gelangt ihr schon vorher zur Kenntnis, dass das Kind mit schweren Behinderungen zu Welt kommen würde, an sich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt. Entscheidungstexte 1 Ob 91/99k Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 91/99k Veröff: SZ 72/91 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIcStGB §97 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die von der Schwangeren gewünschte Abtreibung ist nicht rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen des § 97 Abs 1 Z 2 zweiter Fall StGB vorliegen. Vom Gesetz sind auch bei der embryopathischen Indikation höher bewertete Interessen anerkannt, die eine Abtreibung rechtfertigen. Eine zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Rechtslage differenzierende Betrachtungsweise verbietet sich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIcStGB §97 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Schwangere handelt nicht rechtswidrig, wenn sie, gelangt ihr schon vorher zur Kenntnis, dass das Kind mit schweren Behinderungen zu Welt kommen würde, an sich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt. Entscheidungstexte 1 Ob 91/99k Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 91/99k Veröff: SZ 72/91 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIcStGB §97 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die von der Schwangeren gewünschte Abtreibung ist nicht rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen des § 97 Abs 1 Z 2 zweiter Fall StGB vorliegen. Vom Gesetz sind auch bei der embryopathischen Indikation höher bewertete Interessen anerkannt, die eine Abtreibung rechtfertigen. Eine zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Rechtslage differenzierende Betrachtungsweise verbietet sich... mehr lesen...