Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs1;StGB §6 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die objektiven Sorgfaltspflichten legen immer nur das Mindestmass der anzuwendenden Sorgfalt fest. In atypischen Situationen wird von einem einsichtigen und besonnenen Menschen in der Lage des Täters ein erhöhtes Mass an Sorgfalt verlangt. Anderseits muss man sich hüten, die ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs1;StGB §6 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Frage des Ausmasses der objektiven Sorgfaltspflicht hat der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen (Hinweis E 30.11.1978, 1018/77, VwSlg 9710 A/1978, und E 28.10.1980, 2244/80), dass der hierfür geltende Masstab ein objektiv-normativer ist. Massfigur ist der einsichtige un... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs1;StGB §6 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nicht schon die Versäumung bloßer Sorgfaltsmöglichkeiten, sondern die Verletzung solcher Sorgfaltspflichten, die die Rechtsordnung nach den gesamten Umständen des Falles vernünftigerweise auferlegen darf, machen das Wesen der objektiven Sorgfaltswidrigkeit aus. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975;StGB §6 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Einen für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften Verantwortlichen trifft im Falle der Beiziehung eines geeigneten Sachverständigen diesem gegenüber eine gewisse, wenn auch eingeschränkte Kontrollpflicht. So hat er das Gutachten des Sachverständigen nicht nur auf seine... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs2;FinStrG §9;StGB §6 Abs1;StGB §9 Abs2;
Rechtssatz: Das Maß der vom Täter zu beobachtenden Sorgfalt bestimmt sich nach subjektiven Gesichtspunkten. In jedem Falle muß der Betroffene zumindest so sorgfältig verfahren, wie er es in seinen sonstigen Angelegenheiten beruflicher oder geschäftlicher Art zu halten pflegt. ... mehr lesen...