Entscheidungen zu § 170 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1991/6/4 14Os13/91

Norm: StGB §170 Abs1
Rechtssatz: Die zur Erfüllung des Tatbestandes der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs 1 StGB erforderliche Fahrlässigkeit muß sich nicht auf die ganze Tat erstrecken. Der Täter muß demnach nicht sowohl hinsichtlich der Tatausführung als auch hinsichtlich der Herbeiführung der Gefährdung fahrlässig gehandelt haben; Fahrlässigkeit bloß hinsichtlich der Herbeiführung der Gefährdung genügt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1991

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