Die Beschwerdeführerin brachte mit Schreiben vom 30. Oktober 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Baden gegen die mitbeteiligte Partei eine Privatanklage nach § 3 lit. c des NÖ. Polizeistrafgesetzes ein. In ihrer Ehre gekränkt erachtete sich die Beschwerdeführerin dadurch, daß der Mitbeteiligte - ein Polizeibeamter - im Zuge der Aufnahme einer von der Beschwerdeführerin erstatteten Anzeige die Worte „Das ist ein Scheißdreck“, welche die Beschwerdeführerin auf die von ihr vorgebrachte A... mehr lesen...
Index: L40013 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung Polizeistrafen Niederösterreich24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46PolStG NÖ 1975 §3 litcStGB §114 Abs2StGB §120 Abs2
Rechtssatz: § 120 Abs 2 StGB läßt eine Auslegung dahingehend, daß die Verwendung von Tonaufnahmen einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen ohne Einverständnis des Sprechenden zu ... mehr lesen...