Norm: ABGB §6ABGB §7B-VG Art139B-VG Art140StGB §1
Rechtssatz: Im Zweifel hat jene Auslegung den Vorzug, die die Rechtseinrichtung als gesetzmäßig erscheinen läßt. Entscheidungstexte 4 Ob 332/71 Entscheidungstext OGH 13.07.1971 4 Ob 332/71 Veröff: EvBl 1971/345 S 662 4 Ob 336/71 Entscheidungstext OGH 13.07.1971 4 Ob 336/71 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1
Rechtssatz: Auch Umstände, die weder mit der abgeurteilten Tat noch mit dem Strafverfahren in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 Ns 36/70 Entscheidungstext OGH 01.12.1970 10 Ns 36/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0... mehr lesen...
Norm: ABGB §6StGB §1
Rechtssatz: Ein selbstverständlicher Auslegungsgrundsatz ist es, dass Rechtsvorschriften ohne sichtbaren Grund nicht so ausgelegt werden dürfen, dass sie überflüssig und daher inhaltslos werden. VwGH v 19.12.1963, Zl 1211/61 Entscheidungstexte Okt 1/70 Entscheidungstext OGH 26.11.1970 Okt 1/70 Veröff: ÖVA 1965,73 = ÖBl 1971,51 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §28 DStGB §61
Rechtssatz: Sind beim fortgesetzten Delikt die Tatbestände dieselben geblieben, so ist regelmäßig jenes Gesetz anzuwenden, das zur Zeit des letzten Begehungsaktes in Kraft stand. Entscheidungstexte 9 Os 212/68 Entscheidungstext OGH 16.06.1970 9 Os 212/68 9 Os 168/76 Entscheidungstext OGH 28.01.197... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §8StGB §1
Rechtssatz: Die sogenannte "Versteinerungstheorie" findet auf dem Gebiet des Strafrechts keine Anwendung. Entscheidungstexte 12 Os 180/68 Entscheidungstext OGH 22.01.1969 12 Os 180/68 SSt 40/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0008778 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §136
Rechtssatz: Die analoge Anwendung der Bestimmung des § 467 b StG auf den unbefugten Gebrauch eines Wasserfahrzeuges, das zum Antrieb nicht mit Maschinenkraft eingerichtet ist (Ruderboot, Segelboot), mag auch dessen Wert weit höher sein als zB der eines Fahrrades, verstößt gegen das Analogieverbot des Art IV des Kundmachungspatentes zum Strafgesetz. Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Bei Entscheidung der Frage, welche Strafe die strengere ist, hat eine Prüfung dahin, durch welche einzelne Tat in concreto die schärfere Strafe verwirkt ist, zu unterbleiben (vgl EvBl 1944/195). Entscheidungstexte 9 Os 155/64 Entscheidungstext OGH 08.03.1965 9 Os 155/64 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: RStGB §67 Abs1RStGB §211RStGB §212StGB §1StGB §57StGB §61
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Tat verjährt ist, kommt regelmäßig die Bestimmung des Rechtes zur Anwendung, das im Zeitpunkt der Aburteilung dieser Tat gilt, die eines früheren Rechts nur dann, wenn unter der Geltung dieses früheren Rechts die Verjährung bereits tatsächlich eingetreten war, der Täter aber bereits unter dem früheren Recht einen Anspruch auf Straflosigkeit erworb... mehr lesen...
Norm: ABGB §6StGB §1
Rechtssatz: Ein
Rechtssatz: , der im Gesetz nicht angedeutet ist und nur in den Materialien steht, kann nicht durch Auslegung Geltung erlangen (Vgl. Ehrenzweig, Allgemeiner Teil, 1951 S 77). Entscheidungstexte 2 Ob 464/60 Entscheidungstext OGH 05.01.1961 2 Ob 464/60 Veröff: JBl 1961,425 Rkv 1/62 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Für die Beurteilung, welches von zwei Strafgesetzen das mildere oder das schärfere ist (Art IX KPStG (nunmehr §§1, 61 StGB)), kommt es darauf an, nach welchem Gesetz der Täter im Einzelfall eine günstigere Behandlung erfährt. Es ist kaum denkbar, wie aus einem Vergleich der gesetzlichen Strafdrohungen für sich allein eine Richtschnur über die Beurteilung einer besonderen Tat gefunden werden könnte. Es kommt als... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §8StGB §1ZPO §320 ff
Rechtssatz: Es ist unzulässig, die Verfasser eines Gesetzentwurfes als Zeugen "über die Absicht des Gesetzgebers" zu vernehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 37/50 Entscheidungstext OGH 06.07.1950 4 Ob 37/50 Veröff: JBl 1950,507 4 Ob 44/52 Entscheidungstext OGH 03.07.1952 4 Ob 44/52 Ähnlich; B... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, welches von zwei in Betracht kommenden Gesetzen, nämlich das zur Tatzeit oder das zur Zeit der Urteilsfällung geltende im Falle einer Gesetzesänderung zur Anwendung zu kommen hat, kommt es darauf an, welche Strafbestimmungen in ihrer Gesamtheit milder sind. Eine Mischung der beiden Gesetze in dem Sinne, dass man aus beiden Gesetzen die milderen Bestimmungen auswählt, wäre unzulässig, denn... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, welches von zwei in Betracht kommenden Gesetzen das strengere ist, wäre es unzulässig, die Strafdrohung, wenn sie aus mehreren Elementen zusammengesetzt ist (einfache oder gehäufte Hauptstrafe, Nebenstrafen) in ihre einzelnen Teile zu zerlegen. Es kommt vielmehr darauf an, welches Gesetz nach der Gesamtheit der Strafdrohungen das strengere sein will und ist. Darauf, welches Gesetz für den... mehr lesen...