Norm: StGB §1 Abs1StGB §21StGB §45MRK Art7 Abs1
Rechtssatz: Sachverhalte, in denen während der vorläufigen Anhaltung nach § 429 Abs 4 StPO ein Behandlungserfolg erzielt wird, der die Gefährlichkeit in einem Maß reduziert erscheinen lässt, dass von einer Unterbringung im Maßnahmenvollzug Abstand genommen werden kann, führen keineswegs (bloß) zur bedingten Nachsicht der Unterbringung, sondern stehen vielmehr bereits der Unterbringungsanordnung al... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 AStGB §1 Abs1
Rechtssatz: Die Deutung des auf das Tatobjekt des § 28 Abs 2 SMG bezogenen "ein" als Zahlwort beruht nicht auf historisch-teleologischen Überlegungen, sondern steckt den äußerst möglichen Wortsinn mit Blick auf das Gesetzlichkeitsprinzip des § 1 StGB ab. Entscheidungstexte 14 Os 1/04 Entscheidungstext OGH 17.02.2004 14 Os 1/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1 Abs1StGB §61
Rechtssatz: § 1 Abs1 StGB stellt (ebenso wie §61 StGB) nur auf den Zeitpunkt des Schuldspruchs und nicht auf jenen der eine "Effektuierung" des dadurch festgelegten Strafanspruchs dienenden Ermessensentscheidungen ab. Entscheidungstexte 11 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 27.05.2003 11 Os 95/02 Verstärkter Senat 1... mehr lesen...
Norm: StGB §1 Abs1StPO §292 letzter Satz
Rechtssatz: Bei der aus Anlass einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vorzunehmenden Urteilsaufhebung wegen zur Tatzeit nicht mehr bestehender gesetzlicher Strafdrohung (hier nach § 165 StGB idF vor BGBl 1993/527) geht der OGH zugunsten des Verurteilten von den im Urteil unangefochten gebliebenen Feststellungen aus und spricht gemäß § 259 Z 3 StPO frei (vgl auch 14 Os 12/97). ... mehr lesen...
Norm: StGB §1 Abs1
Rechtssatz: Zur Strafverhängung im Sinne § 1 Abs 1 StGB gehören auch alle den Täter beschwerenden richterlichen Beschlüsse im Zusammenhang mit einer bedingten Strafnachsicht oder bedingten Entlassung (§§ 43, 43 a, 46 StGB), sohin nicht nur deren Widerruf, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit, die Erteilung neuer Weisungen und die nachträgliche Bestellung eines Bewährungshelfers (§§ 53, 55 StGB). Solche Anordnungen dür... mehr lesen...
Norm: StGB §1 Abs1StGB §129 Z2
Rechtssatz: Unter "Öffnen" versteht man im gegebenen Zusammenhang nach dem Sprachgebrauch ein Zugänglichmachen des Inneren des Behältnisses, das einen unmittelbaren (körperlichen) Zugriff auf dessen Inhalt ermöglicht. Eine Interpretation dieses deskriptiven Tatbestandsmerkmales, die über diesen Wortsinn hinausginge, indem auch das Bewirken einer automatischen Geldausgabe (durch mißbräuchliche Benützung einer Banko... mehr lesen...