Mit (Vorstellungs)Bescheid vom 10. April 2002 entzog die Bezirkshauptmannschaft Bregenz dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 25 Abs. 2 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung. Begründend wurde auf das amtsärztliche Gutachten Dris. M. vom 21. Februar 2002 verwiesen, dem eine Untersuchung des Beschwerdeführers durch den Amtsarzt vorausgegangen war und welches sich auf die Ergebnisse einer verkehrspsycho... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG-GV 1997 §17 Abs1;FSG-GV 1997 §3 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: § 3 Abs. 2 FSG-GV 1997 kann nur so verstanden werden, dass dem ärztlichen Gutachten eine Untersuchung durch den Arzt bzw. Amtsarzt voranzugehen hat, welche unter anderem jedenfalls den Gesamteindruck - zusammengesetzt aus Motorik, Mimi... mehr lesen...
Die am 17. November 1993 verstorbene österreichische Staatsangehörige H. S. war Eigentümerin einer näher genannten Liegenschaft in E., bestehend aus einem Grundstück mit 524 m2 samt darauf errichtetem Wohnhaus. Entsprechend einer letztwilligen Verfügung vom 20. Juli 1979 hat H. S. diese Liegenschaft dem deutschen Staatsangehörigen A. D. und der Beschwerdeführerin (einer deutschen Staatsangehörigen) vermacht. A. D. verzichtete jedoch im durchgeführten Verlassenschaftsverfahren auf sein... mehr lesen...
Index: L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §684;GVG Tir 1983 §1 Abs1 Z2 lita;GVG Tir 1983 §16 Abs1;GVG Tir 1983 §3 Abs1 lita;GVG Tir 1983 §3 Abs2 lita;GVG Tir 1983 §4 Abs2;GVG Tir 1996 §40 Abs2;GVG Tir 1996 §40 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einen gemäß § 40 Abs 3 Tir GVG 1996 vor dem 1. Jänner 1994 liegenden Rech... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 3. Dezember 1990 wurde dem zwischen dem Erstbeschwerdeführer einerseits und den Zweit- und Drittbeschwerdeführern andererseits abgeschlossenen Tauschvertrag vom 8. November 1989 gemäß § 3 Abs. 2 Z. 4 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 70/1974 (im folgenden: GVG) die grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagt. Zur Begründung: wird ausgeführt, mit dem in R... mehr lesen...
Index: L67001 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Burgenland
Norm: GVG Bgld 1955 §3 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Um beurteilen zu können, ob der Versagungstatbestand des § 3 Abs 2 Z 4 Bgld GVG im Einzelfall gegeben ist, bedarf es konkreter Feststellungen darüber, welche agrarwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Interessen durch das Rechtsgeschäft gefördert werden. Hiebei ist auf objektive Gegebenheiten der Landwirtscha... mehr lesen...
Index: L67001 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Burgenland
Norm: GVG Bgld 1955 §3 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Deshalb, weil eine wegemäßige Erschließung der bisher jeweils im alleinigen Eigentum stehenden Waldflächen nach den bestehenden Rechtsvorschriften auch über fremden Grund bewerkstelligt werden könnte, kann nicht gesagt werden, daß durch die Schaffung der Besitzgemeinschaft eröffnete Möglichkeit, diese Erschließun... mehr lesen...
Index: L67001 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Burgenland
Norm: GVG Bgld 1955 §3 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Ein agrarwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Interesse ist nicht schon dann nicht gegeben, wenn die Grundflächen auch ohne den zu beurteilenden Rechtserwerb wirtschaftlich bewirtschaftet werden können. Entscheidend ist vielmehr, ob durch diesen Rechtserwerb die Bewirtschaftung wirtschaftlich vorteilhafter... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin als Verkäuferin sowie der Zweitbeschwerdeführer und die Drittbeschwerdeführerin als Käufer schlossen einen mit 3. Juni 1989 datierten Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 39 KG N im Gesamtausmaß von 19.433 m2, die als land- und forstwirtschaftliches Grünland gewidmet ist, ab. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde diesem Kaufvertrag gemäß § 3 Abs. 2 Z. 3 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 70/1974 (GVG), die grundverkehrsbe... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Von einer Gewährleistung der landwirtschaftlichen Nutzung kann - was den von der Prognose über die künftige Nutzung zu erfassenden Zeitraum anlangt - nur die Rede sein, wenn dieser so lange ist, daß die Annahme, es könne sich um den Versuch einer Umgehung des Gesetzes handeln, auszuschließen ist. Die vertragliche Si... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0163 E 12. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Anwendung des § 3 Abs 2 Z 3 Krnt GVG hat die Behörde eine Prognose darüber aufzustellen, was mit den in Betracht kommenden Grundstücken im Falle der Erteilung der beantragten Bewilligung geschehen würde. Diese Prognose hat auf den Behau... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. Mai 1989, Zl. 89/02/0020, verwiesen. Mit diesem Erkenntis wurde ein Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, mit dem einem zwischen dem Beschwerdeführer als Käufer und dessen Bruder als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag vom 20. Jänner 1988 betreffend die Liegenschaft EZ 686 KG A im Ausmaß von 5,1121 ha die vom Beschwerdeführer beantragte... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3 idF 1983/057;
Rechtssatz: Arbeitet die vom Erwerber einer Liegenschaft für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung namhaft gemachte Person im Gewerbebetrieb des Erwerbers und wird bloß ihre fünfzehnmonatige Tätigkeit als landwirtschaftliche Hilfskraft nachgewiesen, so reicht dies zum Nachweis der erforderlichen fachlichen Befähigung ... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3 idF 1983/057;
Rechtssatz: Macht der Erwerber einer Liegenschaft eine andere Person für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung namhaft, so liegt es schon angesichts der Textierung des § 3 Abs 2 Z 3 Krnt GVG an ihm, ein Vorbringen zu erstatten, das die Sicherstellung der Täti... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3 idF 1983/057; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0020 E 24. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz verlangt nicht, dass der Erwerber das Grundstück, das den Gegenstand des zur Genehmigung beantragten Rechtsgeschäftes bildet, jedenfalls selbst bewirtschaftet. Der Erwerber kann die ordnungsgemäße Bewirtschaftung auch auf and... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3 idF 1983/057;
Rechtssatz: Die Absicht eines Erwerbers einer Liegenschaft, von einem nicht näher konkretisierten Zeitpunkt an das Grundstück persönlich zu bewirtschaften, ist für die Entscheidung der Grundverkehrsbehörde ohne Relevanz, weil es sich dabei um ein zukünftiges Ereignis handelt, dessen Eintritt ungewiß ist. ... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3 idF 1983/057;
Rechtssatz: Wenn es auch auf den derzeitigen Zustand des landwirtschaftlichen Betriebes nicht ankommt, so muß doch eine hinreichend gesicherte Prognose möglich sein, daß der Rechtserwerb den Zielen des Gesetzes entspricht. Daß unter diesem Gesichtspunkt durch den Rechtserwerb keine Verschlechterung bewirkt wird, ge... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Hat der Übernehmer eines Grundstückes glaubhaft dargetan, dass er das Grundstück nicht selbst bewirtschaften werde und schließt er auch eine Bewirtschaftung durch einen Dritten - die Verpachtung ist eine der hiebei in Betracht kommenden Möglichkeiten - aus, so ist seitens der Behörde die Prognose gerechtfertigt, es ... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0163 E 12. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Anwendung des § 3 Abs 2 Z 3 Krnt GVG hat die Behörde eine Prognose darüber aufzustellen, was mit den in Betracht kommenden Grundstücken im Falle der Erteilung der beantragten Bewilligung geschehen würde. Diese Prognose hat auf den Behau... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Das Gesetz verlangt nicht, dass der Erwerber das Grundstück, das den Gegenstand des zur Genehmigung beantragten Rechtsgeschäftes bildet, jedenfalls selbst bewirtschaftet. Der Erwerber kann die ordnungsgemäße Bewirtschaftung auch auf andere Weise - etwa durch Verträge mit hiezu befähigten Personen - sicherstellen. ... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: In § 3 Abs 2 Z 3 Krnt GVG wird ausdrücklich auf die Selbstbewirtschaftung durch den Erwerber (und nicht etwa durch seinen in Ausbildung befindlichen Sohn, der den Betrieb später einmal übernehmen soll) abgestellt (vgl jedoch zu § 4 Abs 2 ASVG, § 2 BSVG, § 3 BSVG das E 22.10.1987, 85/08/0160). ... mehr lesen...
Index: L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten
Norm: GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 3 Abs 2 Z 3 Krnt GVG hat die Behörde eine Prognose darüber aufzustellen, was mit den in Betracht kommenden Grundstücken im Falle der Erteilung der beantragten Bewilligung geschehen würde. Diese Prognose hat auf den Behauptungen des Antragstellers aufzubauen. Die Wahrscheinlichkeit des Zutreff... mehr lesen...