Entscheidungen zu § 2 Abs. 5 GV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 34

TE Vwgh Erkenntnis 2008/8/8 2008/09/0150

Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundespolizei in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Polizeiinspektion F, Gemeinde F, Bezirk Klagenfurt-Land. Mit Befehl des Bundespolizeikommandos Klagenfurt vom 25. Dezember 2005 wurde der Beschwerdeführer von 3. Jänner 2007 bis 13. März 2007 der Grenzpolizeiins... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.08.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/31 2003/12/0041

Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat (Dienstklasse VIII) im Bereich der belangten Behörde in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat sich am 3. Jänner 2000 verehelicht und (jedenfalls) seither zwei Wohnungen in W. und I. innegehabt. Hievon hat er sich der belangten Behörde gegenüber erstmals in seinem Antrag vom 21. Juni 2002, über den im zweitangefochtenen Bescheid abgesprochen wurde, berufen; mit Schreiben vom 22. August 2002 hat er die e... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2006

RS Vwgh 2006/3/31 2003/12/0041

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/12/0042 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0294 E 27. September 1990 RS 1 Stammrechtssatz Wohnort eines Beamten ist die Ortsgemeinde, in der er eine Wohnung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2006

RS Vwgh 2006/3/31 2003/12/0041

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1 idF 1979/136;RGV 1955 §19 idF 1995/043;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §20;RGV 1955 §22 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/12/0042
Rechtssatz: Da das Gesetz keine Unterscheidung trifft, findet § 22 Abs. 5 RGV 1955 nicht nur auf den Beamten Anwendung, der nur einen Wohnort hat, mag dieser... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/13 98/12/0092

Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter (Bezirksinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt Stein (Dienstort: Krems-Stein), in der er im Bereich der Wirtschaftsverwaltung tätig ist. Er hat fallweise - im Beschwerdefall ergibt sich aus den im strittigen Zeitraum gelegten Reiserechnungen, dass dies fünf- bis siebenmal pro Monat der Fall war - Tag- bzw. Nachtdienste in der Außenstelle Mautern (Gärtnerei) zu leis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/13 2000/12/0098

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten (GP) Zell am See. Mit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) traf die belangte Behörde mit Erlass vom 13. November 1997, Zl. 94.660/44-GD/97, betreffend Ausgleichsmaßnahmen nach Entfall der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen, u.a. folgende Grundsatzregelung (auszugsweise): "Im Bereich des Eisenbahnverk... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 98/12/0092

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §4;RGV 1955 §47;
Rechtssatz: Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der (Stamm-)Dienststelle gelegen ist, ist im Sinn der RGV (d.h. unter Berücksichtigung der Zielsetzung des § 1 RGV) dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung als dem organisatorischen Aspekt einzuräumen (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 98/12/0092

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1 litb;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §47 Abs1;
Rechtssatz: Die RGV geht - wie die durchgehende Verwendung des Begriffes Dienstort in der Einzahl, aber auch die Differenzierung zwischen Dienststelle und Dienstverrichtungsstelle (zB in § 2 Abs 2) zeigt - offensichtlich davon aus, dass der Beamte - und das ist auch tatsächlich in der weitaus über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 2000/12/0098

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung im reisegebührenrechtlichen Sinn liegt - wie sich aus § 2 Abs 3 und 5 iVm § 22 RGV ergibt - nur dann vor, wenn der Beamte verpflichtet ist, vorübergehend seinen Dienst bei einer anderen Dienststelle zu leisten, die ihren Sitz außerhalb des Dienstortes hat, in der sich jene Dienststelle befind... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

RS Vwgh 2001/9/13 98/12/0092

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §4;RGV 1955 §47;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kann nicht von vornherein gesagt werden, dass einem Beamten mit zwei Dienstorten (wie dem Beschwerdeführer), selbst wenn diese wie im Beschwerdefall benachbart sind, generell keine Mehraufwendungen durch die dadurch notwendigen Ortsveränderungen und sonst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 90/12/0298

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das LWSR 91, das in Bregenz stationiert war und nach der Ende 1989 erfolgten Fertigstellung der Walgau-Kaserne in Bludesch in der Folge dorthin verlegt wurde. Mit Regiments-Tagesbefehl vom 20. Juni 1990 (berichtigt mit 2. Juli 1990) wurde für den Beschwerdeführer als (neuer) Dienstort mit Wirkung vom 28. Mai 1990 die Walgau-Kaserne Bludesch festgelegt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;RGV 1955 §2 Abs5;
Rechtssatz: Als Dienstort iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist, soweit Organsiationsvorschriften keine besondere Regelung treffen, jene Ortsgemeinde anzusehen, in der die Dienstelle ihren Sitz hat. Allfälligen Festlegungen nach § 2 Abs 5 zweiter Satz RGV kommt dabei für den Anwendungsbereich des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0268

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Er war zur Absolvierung des zweiten Lehrganges der Europaakademie für die Zeit vom 7. September bis 18. Dezember 1992 der Verwaltungsakademie des Bundes dienstzugeteilt. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1992 ersuchte der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 2 Abs. 3 und 22 RGV um Erstattung der Zuteilungsg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0271

Die Beschwerdeführerin steht als Oberstudienrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war im Schuljahr 1991/92 das Wirtschaftskundliche Bundesrealgymnasium in X. Mit Eingabe vom 18. Dezember 1992 begehrte die Beschwerdeführerin die bescheidmäßige Absprache über die Gebührlichkeit der Abgeltung VON FAHRTKOSTEN zu "den dislozierten Klassen" nach Y. Mit Bescheid des Landesschulrates vom 17. Juni 1993 wurde wie folgt abgesprochen: "Es wir... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

RS VwGH Erkenntnis 1994/02/18 93/12/0268

Rechtssatz: Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der Stammdienststelle gelegen ist, ist iSd RGV dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung zuzumessen als dem organisatorischen Aspekt. Im RIS seit 02.11.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0271

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0268 2 Stammrechtssatz Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der Stammdienststelle gelegen ist, ist iSd RGV dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung zuzumessen als dem organisatorischen Aspekt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0268

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0135 1 (hier: lege non distinguente für § 73 RGV) Stammrechtssatz Für den Zuteilungsort ist allein die Ortsgemeinde maßgebend, in der die Dienststelle liegt, der der Beamte zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen ist (Hinweis E 15.12.1982, 3479/80). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/12/0249

Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt Z. Der Beschwerdeführer nahm in der Zeit vom 13. bis 24. November 1989 an einem Fortbildungslehrgang für Mitarbeiter der Veranlagungsabteilung Graz mit einer täglichen Kurszeit von 07.30 bis 15.00 Uhr teil. Zum Ersatz des Mehraufwandes, der ihm durch die Kursteilnahme entstanden ist, beanspruchte er Zuteilungsgebühren gemäß § 22 Abs. 1 RGV 1955. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/12/0249

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/12/0251 1 Stammrechtssatz Aus dem E des VwGH vom 2.10.1958, 1039/58 darf keine allgemeine Verpflichtung des Beamten abgeleitet werden, einen rascheren Zug auch dann zu wählen, wenn die frühere Abfahrtszeit zu Lasten der Freizeit des Beamten geht und nicht in dienstl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/17 90/12/0251

Der Erstbeschwerdeführer steht als Kontrollor, der Zweitbeschwerdeführer als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt X. Die Beschwerdeführer haben an Fortbildungslehrgängen für Mitarbeiter der Veranlagungsabteilung Graz mit jeweiliger Kurszeit von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr teilgenommen. Sie beanspruchten zum Ersatz jenes Mehraufwandes, der ihnen durch die Kursteilnahme entstanden ist, Zuteilungsgebühren gemäß § 22 A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1990

RS Vwgh 1990/12/17 90/12/0251

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/12/0252
Rechtssatz: Aus dem E des VwGH vom 2.10.1958, 1039/58 darf keine allgemeine Verpflichtung des Beamten abgeleitet werden, einen rascheren Zug auch dann zu wählen, wenn die frühere Abfahrtszeit zu Lasten der Freiz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/12/0231

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Stammdienststelle ist der Gendarmerieposten X. Vom 1. März 1983 bis 30. September 1988 war der Beschwerdeführer der belangten Behörde dienstzugeteilt. Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 wurde er von seiner Stammdienststelle zur Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in Wien dienstzugeteilt. Mit Schreiben vom 14. November 1988 meldete d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/12/0150

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Vom 27. April bis vorerst 31. Dezember 1987, schließlich verlängert bis zum 31. Juli 1988 war der Beschwerdeführer von seiner Stammdienststelle, dem Finanzamt X, dem Finanzamt für den n. , m. und p. Bezirk in Wien dienstzugeteilt. Mit 5. Juni 1987 verlegte der Beschwerdeführer sein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 86/12/0294

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war (im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides) das Bundesministerium für Bauten und Technik (nunmehr Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten). Am 1. September 1978 wurde der Beschwerdeführer zum Leiter der Strombauleitung X bestellt. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er in der elterlichen Wohnung in Wien 3. Am 22. Jänner 1979 übernahm der Beschwerdeführer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0231

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 86/12/0294 3 Stammrechtssatz Polizeiliche Anmeldungen und Abmeldungen im Sinne des Meldegesetzes sagen noch nichts über die Innehabung einer Wohnung aus (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0231). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/09/27 86/12/0294

Rechtssatz: Wohnort eines Beamten ist die Ortsgemeinde, in der er eine Wohnung innehat und diese in Erfüllung seines Wohnbedürfnisses auch tatsächlich benützt. Unter einer Wohnung sind nach herrschender Rechtsansicht Räumlichkeiten zu verstehen, die so beschaffen sind, daß sie nach Größe und Ausstattung dem Inhaber ein seinen persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten. Da eine Person mehrere Wohnungen innehaben und auch tatsächlich benützen kann, sind rechtlich auch gleichzeitig... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 27.09.1990

RS VwGH Erkenntnis 1990/09/27 86/12/0294

Rechtssatz: Polizeiliche Anmeldungen und Abmeldungen im Sinne des Meldegesetzes sagen noch nichts über die Innehabung einer Wohnung aus (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0231). Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 86/12/0294

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs5;
Rechtssatz: Da das Gesetz keine Unterscheidung trifft, findet § 22 Abs 5 RGV nicht nur auf den Beamten Anwendung, der nur einen Wohnort hat, mag dieser Fall auch häufig vorkommen, sondern auch grundsätzlich auf den Beamten, der rechtlich gleichzeitig mehrere Wohnorte hat. Auch im Fall mehrerer Wohnorte kann der Beamte zu einem bestimmte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0231

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 86/12/0294 1 Stammrechtssatz Wohnort eines Beamten ist die Ortsgemeinde, in der er eine Wohnung innehat und diese in Erfüllung seines Wohnbedürfnisses auch tatsächlich benützt. Unter einer Wohnung sind nach herrschender Rechtsansicht Räumlichkeiten zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/19 89/12/0135

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt X; er wohnt in Enzersfeld. Im Rahmen der dienstlichen Ausbildung wurde der Beschwerdeführer in der Zeit vom 8. bis 19. Feber 1988 dem Finanzamt für Verbrauchssteuern und Monopole und vom 22. Feber bis 24. Juni 1988 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, beide Dienststellen in Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1990

Entscheidungen 1-30 von 34

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