Begründung: Am 17. 2. 1998 wurde die im Jahre 1970 geschlossene Ehe der Beklagten aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehegatten geschieden. Der Ehemann war zur Zeit der Scheidung Alleineigentümer mehrerer, eine wirtschaftliche Einheit bildender Liegenschaften, die er teils in die Ehe eingebracht und teils während aufrechter Ehe geerbt hatte. Auf einer der Liegenschaften war ein als Ehewohnung dienendes Haus errichtet. Gemäß einer Vereinbarung vom 16. 12. 1995 war auf dieser... mehr lesen...