Entscheidungen zu § 20 Abs. 2 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1984/9/19 84/13/0018

Unbestritten ist, daß die Beschwerdeführerin ihren Jahresabschluß jeweils zum Ende des Kalenderjahres erstellt und daß in ihrem Jahresabschluß zum 31. Dezember 1977 Rückstellungen für Pensionsanwartschaften in der Höhe von S 183,942.966,-- enthalten waren. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist ausschließlich die Frage strittig, ob diese Rückstellungen bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens der Beschwerdeführerin zum 1. Jänner 1978 als Schuldpost abzuziehen w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1984

RS Vwgh 1984/9/19 84/13/0018

Index: Bewertungsrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 02te 1977 Abschn4 Art1 Z2AbgÄG 02te 1977 Abschn4 Art2BewG 1955 §20 Abs2BewG 1955 §21 Abs4BewG 1955 §22 Abs2BewG 1955 §65 Abs1 idF 1955/645
Rechtssatz: Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Feststellungszeitpunkt und dem Bewertungsstichtag, wenn diese nach der Regel des § 65 Abs 1 BewG auch grundsätzlich zusammenfallen. Feststellungszei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1984

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