Der Beschwerdeführer, ein pauschalierter Landwirt, verkaufte Teilwaldrechte (§ 33 Abs. 2 lit. d TFLG 1978 idF vor der Novelle LGBl. 1984/18) seiner Stammsitzliegenschaft an einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück im Jahre 1981 an diese Gemeinde um S 1,573.203,50 und gegen Ablösung des stehenden Holzes zu einem von der Bezirksforstinspektion festzulegenden Preis, sodaß er im erwähnten Jahr zusammen S 2,605.242,-- aus dem Geschäft einnahm. Die belangte Behörde vertrat be... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine pauschalierte Landwirtin, verkaufte Teilwaldrechte (inklusive dem stehenden Holz) ihrer Stammsitzliegenschaft an einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück im Jahre 1983 an diese Gemeinde um S 517.800,--. Hievon erhielt sie im erwähnten Jahr S 200.000,--. Die belangte Behörde vertrat bei Festsetzung der Einkommensteuer für das genannte Jahr im Instanzenzug die Meinung, der Erlös aus dem Verkauf der Teilwaldrechte sei von der Besteuerung nach D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein pauschalierter Landwirt, verkaufte Teilwaldrechte (§ 33 Abs. 2 lit. d TFLG 1978 idF vor der Novelle LGBl. 1984/18) seiner Stammsitzliegenschaft an einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück im Jahre 1981 an diese Gemeinde um S 270.000,-- und gegen Ablösung des stehenden Holzes zu einem von der Bezirksforstinspektion festzulegenden Preis, sodaß er im erwähnten Jahr zusammen S 410.498,-- aus dem Geschäft einnahm. Die belangte Behörde vertrat bei Ne... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §11 Abs1;BewG 1955 §11 Abs2;BewG 1955 §30 Abs2 Z6;FlVfLG Tir 1978 §33 Abs2 litd; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 303;
Rechtssatz: Teilwaldrechte sind keine Waldservituten und Weideservituten iSd § 11 Abs 2 und des § 30 Abs 2 Z 6 BewG, sondern Rechte und Nutzungen, die gem § 11 Ab... mehr lesen...