Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit ERV-Antrag vom 08.05.2017, TZ 2200/2017, beantragte der Baurechtsnehmer und nunmehrige Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Ried im Innkreis die Einverleibung der Verlängerung eines Baurechts zur EZ XXXX, KG XXXX XXXX. Als Bemessungsgrundlage wurde der 18fache jährliche Baurechtszins in Höhe von € 7.571,34 angegeben. Dem Antrag beigefügt waren der Baurechtsvertrag vom 18.05.1995, der Nachtrag vom 07.12.2016 betreffend die Verlängerung... mehr lesen...