Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit ERV-Antrag vom 08.05.2017, TZ 2200/2017, beantragte der Baurechtsnehmer und nunmehrige Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Ried im Innkreis die Einverleibung der Verlängerung eines Baurechts zur EZ XXXX, KG XXXX XXXX. Als Bemessungsgrundlage wurde der 18fache jährliche Baurechtszins in Höhe von € 7.571,34 angegeben. Dem Antrag beigefügt waren der Baurechtsvertrag vom 18.05.1995, der Nachtrag vom 07.12... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Ob der im Eigentum der Stadt XXXX (im Folgenden: Stadt A) stehenden Liegenschaft EZ XXXX, Grst. Nr. XXXX, KG XXXX, haftete zu Gunsten der nunmehrigen Beschwerdeführerin, einer Wohnungsgenossenschaft, aufgrund eines Baurechtsvertrages bereits seit Jahrzehnten ein (zunächst bis 31.12.2012 gültiges) Baurecht, wodurch auf dieser Liegenschaft zahlreiche Mietverhältnisse begründet waren. 1... mehr lesen...