Entscheidungen zu § 72 Abs. 2 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/23 90/12/0170

Der Beschwerdeführer steht - seit 1. Jänner 1988 als Beamter der Verwendungsgruppe W 1, Dienstklasse III, mit dem Amtstitel Oberleutnant - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde seinen Antrag vom 14. Juli 1989 auf Bemessung einer Verwendungszulage gemäß § 30 a Abs. 1 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.1991

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0170

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30a Abs1 Z2;GehG 1956 §72 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Schon ein Beamter der VGr W 1, DKl III, besitzt auf Grund seiner dienstlichen Ausbildung und Tätigkeit ausreichend Erfahrung für die Wahrnehmung der mit dem Referat für Personalangelegenheiten verbundenen Aufgaben (hier im Bereich der Personalverwaltung einschließlich der Planstellenplanung und Planstellenbewirtschaftung). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

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