Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides der Gendarmerieposten Kirchdorf a.d. Krems. Mit an den Gendarmerieposten Kirchdorf a.d. Krems gerichtetem Schreiben vom 11. August 1997 teilte das Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich mit, dass der vom Beschwerdeführer mit Antrag vom 30. Juli 1997 beanspruchte Fahrtkostenzuschuss hinsichtl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 Z3 idF 1995/297;GehG 1956 §20b Abs2 idF 1972/214;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Wegstrecke von 10 km, für die ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, handelt es sich um eine - für sich betrachtet - relativ lange Wegstrecke, die nur knapp weniger als die Hälfte der gesamten Wegstrecke von 21,3 km ausmacht. Es kann a... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich; sie war bis zum Ende des Schuljahres 1991/92 der Volksschule B zur Dienstleistung zugewiesen; in diesem Ort ist die Beschwerdeführerin auch wohnhaft. Mit dem im Rechtszug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1993 wurde ihre mit 7. September 1992 erfolgte Versetzung an die Volksschule M bestätigt. Dieser Bescheid wurde mit Erkenntnis des V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;GehG 1956 §20b Abs2;LDG 1984 §19 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/11 90/12/0151 4 Stammrechtssatz Jedenfalls bei einer Entfernung bis 20 km zwischen Wohnort und Dienstort stellen die aus der notwendigen (hier: geradezu gebotenen) Benützung des eigenen PKW entstehenden Mehrkosten bei gewöhnliche... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den gegenständlichen Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der B... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs2;GehG 1956 §20b Abs3;
Rechtssatz: Die Regelung des § 20b Abs 3 GehG zeigt, daß der Gesetzgeber einen Beitrag zu den Fahrtkosten eines Beamten nur dann vorsieht, wenn diese die Kosten eines zu benützenden Massenbeförderungsmittels im Dienstort übersteigen. Wenn die Benützung eines innerstädtischen Massenbeförderungsmittels nicht in Betracht kommt (arg: in den übri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Salzburg. Nachdem der Beschwerdeführer seine Dienststelle ersucht hatte, ihm bekanntzugeben, weshalb ein bestimmter Betrag des von ihm bezogenen Fahrtkostenzuschusses (im folgenden FKZ) zurückgefordert worden sei und diese ihn auf die ab 1. Dezember 1993 für Kriminalbeamte bestehende "generelle Freifahrt" auf allen innerstädtischen... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1;GehG 1956 §20b Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0052 E 20. April 1989 VwSlg 12905 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Unter den "notwendigen monatlichen Fahrtauslagen" iSd § 20 b Abs 1 Z 3 GehG sind die für den Beamten in Betracht kommenden Fahrtauslagen zu verstehen. Eine individuelle Freifahrtberechtigung auf einer (für die Ermittlung des Fahrtkostenzuschu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach der Aktenlage war er vom 1. April 1986 bis zum 28. Februar 1990 beim Gendarmerieposten K tätig. Sein Wohnort ist im Ortsteil B in der Gemeinde N gelegen. Der Beschwerdeführer bezog ab 1. April 1986 einen Fahrtkostenzuschuß nach § 20b des Gehaltsgesetzes 1956 (im folgenden kurz GG) in der Höhe von S 1.093,--. Aus Anlaß der Neufestsetzung des Eigenanteils mit Wirkung vom 1.... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §20b Abs1 Z3;GehG 1956 §20b Abs2;
Rechtssatz: Die Lösung der Rechtsfrage, wann ein öffentliches Beförderungsmittel für den Beamten zweckmäßigerweise iSd § 20b Abs 1 Z 3 GehG in Betracht kommt, vor allem die (hier) entscheidende Frage, ob dem Maß der Häufigkeit der möglichen Benützbarkeit dieses Beförderungsmittels (hypothetischer Auslastungsgrad) Bedeu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war vor der nunmehr bekämpften Versetzung die Zollwachabteilung X. Mit Schreiben vom 3. November 1988 teilte die Finanzlandesdirektion für Steiermark (Dienstbehörde erster Instanz - im folgenden FLD) dem Beschwerdeführer mit, es sei beabsichtigt, ihn zur Zollwachabteilung (ZWA) Y zu versetzen. Der Beschwerdeführer erhob zeitgerecht Einwendungen, in... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §55 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §38 Abs3;GehG 1956 §20b Abs2;LDG 1984 §19 Abs4;RGV 1955;
Rechtssatz: Jedenfalls bei einer Entfernung bis 20 km zwischen Wohnort und Dienstort stellen die aus der notwendigen (hier: geradezu gebotenen) Benützung de... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs2;
Rechtssatz: Ob auf der kürzesten Wegstrecke öffentliche Beförderungsmittel iS des § 20 b Abs 1 Z 3 GehG verkehren, ist ohne Bedeutung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987120021.X07 Im RIS seit 22.06.2006 mehr lesen...