Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Kommandos Einsatzunterstützung vom 14.12.2016 wurde die dem Beschwerdeführer bisher ausgezahlte Gefahrenzulage gemäß § 19b iVm § 15 Abs. 2 GehG 1956 (Infektionsgefahrenvergütung) im Sinne des § 15 Abs. 6 GehG 1956 mit Null neu bemessen. Begründend wird darin ausgeführt, dass das Bundeskanzleramt die Zustimmung für die Bemessung der Nebengebühr für Bedienstete, die einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind, überprüft und neu fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In dem im
Spruch: genannten Bescheid führte das Kommando Logistik (in der Folge: die Behörde) aus, dass hinsichtlich des Beschwerdeführers gemäß § 15 Abs. 6 GehG mit Wirksamkeit vom 01.01.2019 die mit "Bescheid [...] vom 04.02.2016" nach § 16 iVm § 15 Abs. 2 leg.cit bemessene pauschalierte Überstundenvergütung nunmehr mit Null neu bemessen werde. Dazu hielt die Behörde fest, dass der Beschwerdeführer in den Jahren 2017 und 2018 die für die Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Verfahren vor der Behörde: 1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes XXXX vom 20. Dezember 2018 wurde der Beschwerdeführerin das ihr bis dorthin zugestandene Mehrleistungspauschale gemäß § 18 Gehaltsgesetz entsprechend § 15 Abs. 6 Gehaltsgesetz mit dem auf die Zustellung des Bescheides folgenden Monatsersten mit "null" neu bemessen. 1.2. Die Behörde stützt die Aberkennung der pauschalierten Zulage darauf, dass sie die von ihr geforderten Arbeits... mehr lesen...