Entscheidungen zu § 15 Abs. 2 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 124

RS Vwgh 1995/6/14 95/12/0115

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs3;GehG 1956 §15 Abs6;
Rechtssatz: Hat die Dienstbehörde erster Instanz gleichzeitig mit der Erlassung ihres Bescheides betreffend die Neubemessung der pauschalierten Überstundenvergütung die Überstundenanordnung für den Bf von 30 auf 27 Überstunden pro Monat ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/19 95/12/0077

Nach dem Beschwerdevorbringen und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Im Hinblick auf die vom Beschwerdeführer regelmäßig zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen wurde ihm zuletzt mit Bescheid vom 8. Juli 1987, der in Rechtskraft erw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/4/19 92/12/0123

Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für das Bundesland Steiermark. Seit 1. August 1971 ist der Beschwerdeführer dem Bundesministerium für Inneres dienstzugeteilt und leitet die zu dessen Abteilung IV/8 gehörende Flugeinsatzstelle Graz. In dieser Verwendung ist er auch ständig im Hubschrauber-Flugdienst tätig. Für die Verwendung im Flugdienst ist eine im Einver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 95/12/0077

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0100 E 10. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Möglichkeit einer Pauschalierung bestimmter Nebengebühren dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung. Dem Beamten steht es immer frei, sein Begehren auf Nebengebühren im Wege der Einzelverrechnung zu stellen. Ein subjektives Recht auf Vornahme einer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 95/12/0077

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: DP §28 Abs6;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0289/77 E 30. Juni 1977 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnung von Überstunden muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten, sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Überstund... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 95/12/0077

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Der Beamte muß zeitliche Mehrdienstleistungen nur bei individueller konkreter oder konkludenter Anordnung erbringen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, hat er überhaupt einen Anspruch auf Abgeltung bzw Ausgleich von ihm erbrachter zeitlicher Mehrleistungen. Allein der Umstand, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 95/12/0077

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2 idF 1972/214;GehG 1956 §16 idF 1972/214;GehG 1956 §30a idF 1972/214;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen iSd § 49 Abs 1 BDG 1979 für die Wertung erbrachter zeitlicher Mehrdienstleistungen als Überstunden gegeben, bleibt es dem Beamten unbenommen, für die in der Vergangenheit - im Vertrauen auf die künftige pausch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 92/12/0123

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;
Rechtssatz: § 15 Abs 2 erster Satz GehG enthält keine Anordnung, daß mit der dort vorgesehenen Art der Pauschalierung alle Leistungen der vom Pauschale jeweils erfaßten nebengebührenanspruchsbegründenden Tätigkeiten als abgegolten anzusehen sind. Dies würde auch dem Grundgedanken widersprechen, wonach zwischen den (erbrachten) dienstlichen Lei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

RS Vwgh 1995/4/19 92/12/0123

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs2;GehG 1956 §15 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die in § 15 Abs 2 dritter Satz GehG vorgesehene Form der Pauschalierung (sogenannte "Gruppenpauschalierung") ist durch Rechtsverordnung vorzunehmen (Da im Beschwerdefall keine solche Verordnung vorliegt, ist bei gesetzeskonformer Auslegung des Bescheides davon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/16 94/12/0271

Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführer stehen als Richter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie sind Vorsteher von im Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck gelegenen Bezirksgerichten, und zwar der Erstbeschwerdeführer seit 1. Mai 1988, der Zweitbeschwerdeführer seit 1. Jänner 1989 und der Drittbeschwerdeführer seit 1. Juli 1979. Im Juli 1992 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0271

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;
Rechtssatz: Auch wenn die pauschalierte Nebengebühr in Bescheidform festgelegt wurde, kann der Beamte aus § 15 Abs 6 Satz 1 GehG kein subjektives Recht auf Erhöhung des Pauschales wegen Änderung des maßgebenden Sachverhaltes ableiten. Dem Beamten steht es aber immer frei, sein Begehren auf Nebengebühr im Wege der Einzelverrechnung zu stellen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0271

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0207 E 21. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Abgesehen davon, dass ein Rechtsanspruch auf Pauschalierung von Nebengebühren nicht besteht (Hinweis E 2.6.1980, 2660/79, VwSlg 10153 A/1980), bildet es auch keinen gesetzlichen Maßstab, in welcher Höhe anderen Beamten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0271

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1 Z10;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Weder aus der Möglichkeit der Pauschalierung der Aufwandsentschädigung noch aus der inhaltlichen Umschreibung der Anspruchsvoraussetzungen im § 20 Abs 1 GehG ergibt sich notwendigerweise, daß eine Aufwandsentschädigung nur in pauschalierter Form bemessen werden könnte (Hinweis E 18.12.1989, 88/12/0208). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0271

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;
Rechtssatz: § 15 Abs 6 Satz 1 GehG kommt insofern Bedeutung zu, als der Beamte in seinem auf Einzelverrechnung gestellten Neubemessungsantrag eine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes behaupten muß und sich diese unter seiner Mitwirkung im Verwaltungsverfahren als zutreffend erweist. Dies folgt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 92/12/0142

Der Beschwerdeführer steht als Vorstand des Finanzamtes XY (Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der Bestellung zum Vorstand des Finanzamtes mit Wirkung vom 27. Juli 1988 übernahm der Beschwerdeführer die Leitung der Betriebsprüfungsabteilung dieses Amtes. Durch den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 3. August 1988 wurde mit Wirkung vom 1. August 1988 der dem Beschwerdeführer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0142

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0207 E 21. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Abgesehen davon, dass ein Rechtsanspruch auf Pauschalierung von Nebengebühren nicht besteht (Hinweis E 2.6.1980, 2660/79, VwSlg 10153 A/1980), bildet es auch keinen gesetzlichen Maßstab, in welcher Höhe anderen Beamten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0142

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen ble... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/17 91/12/0081

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Finanzamt, wo er bis 31. Dezember 1988 als Leiter der Strafsachenstelle, seit diesem Zeitpunkt als Fachbereichsleiter für Gewerbesteuer, Rechtsmittelbearbeiter für sieben Veranlagungsreferate und Stellvertreter des Fachbereichsleiters für Bewertungsrecht, Vermögensteuer und EDV tätig ist. Er ist rechtskundiger Bediensteter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 91/12/0081

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen ble... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

TE Vwgh Beschluss 1992/4/8 92/12/0054

Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Wasserstraßendirektion, Strombauleitung XY. Nach dem durch eine Ausfertigung der Eingabe des Beschwerdeführers vom 7. Juni 1989 belegten Beschwerdevorbringen richtete der Beschwerdeführer am 8. August 1989 (Aufgabedatum laut vorgelegter Ablichtung des Aufgabescheines) eine mit 7. Juni 1989 datierte Eingabe an die Wasserstraßendirektion, betreffend Einstellu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 92/12/0054

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0103 B 14. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist unzulässig, wenn der Sachantrag in der Beschwerde von dem Antrag abweicht, wie er der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 92/12/0054

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §27;
Rechtssatz: Ändert der Bf in der Säumnisbeschwerde die rechtliche Qualifikation seines im Verwaltungsverfahren gestellten Antrages, so ist die Beschwerde nicht zulässig (hier: nachträgliche Wertung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0233

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Berghauptmannschaft X. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juli 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 15 Abs. 2 und 16 des Gehaltsgesetzes 1956 mit Wirksamkeit vom 1. August 1987 eine pauschalierte Überstundenvergütung im Ausmaß von 20,6 v.H. des Gehaltes und der zur Bemessungsgrundlage gehörenden Zulagen bemessen. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0233

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen bleiben von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/27 86/12/0054

Der Beschwerdeführer steht als Offiziersstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment nn. Gemäß Befehl des Armeekommandos vom 18. Jänner 1984, Beilage 1, wurde für die Zeit vom 7. Mai 1984 16.00 Uhr bis 9. Mai 1984 4.00 Uhr eine Übung der Übungstype B im Rahmen der Validierungsübung 1984 angeordnet, an der der Beschwerdeführer als Angehöriger eines Vermessungstrupps teilnahm. Seine Tätigkeit bestand im Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1991

RS Vwgh 1991/5/27 86/12/0054

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof18 Kundmachungswesen63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BGBlG §2 Abs1 litf;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §17b Abs1;Überstundenerlaß BMLV 1983;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Festsetzung einheitlicher Pauschale für im wesentlichen gleichartige Dienste nach § 15 Abs 2 vorletzter Satz GehG hat in Form einer Rechtsverordnung zu ergehen, die im BGBl kundzuma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/15 88/12/0069

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die vorliegende Beschwerde steht sachverhaltsmäßig im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. April 1987, Zl. 86/12/0262, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird. Entsprechend den Ausführungen im genannten Erkenntnis beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. Juni 1987 sinngemäß die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0289/77 E 30. Juni 1977 RS 1 Stammrechtssatz Die Anordnung von Überstunden muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten, sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Überstundenvergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbeiten bestimmten Ausmaßes innerhalb eines besti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1988/10/10 88/12/0100

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Die Auffassung, der von der Judikatur des VwGH entwickelte Grundsatz, das Gesetz räume dem Beamten weder ein Recht auf Pauschalberechnung von Nebengebühren noch auf Beibehaltung einer vorgenommenen Pauschalierung ein, gelte nicht für die Mehrleistungszulage (§ 18 GG 1956), weil für diese Nebengebühr die Pauschalierung primären Charakter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1988

RS Vwgh 1988/10/10 88/12/0100

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Pauschalierung bestimmter Nebengebühren dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung. Dem Beamten steht es immer frei, sein Begehren auf Nebengebühren im Wege der Einzelverrechnung zu stellen. Ein subjektives Recht auf Vornahme einer solchen Pauschalierung ist im Gesetz nicht eingeräumt (Hinweis auf E 17.5.1982, 82/12/0010)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1988

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