Entscheidungen zu § 13 Abs. 2 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/20 2003/09/0117

Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Ressortbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Disziplinarerkenntnis der Disziplinaroberkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 15. Juli 2002 wurde über den Beschwerdeführer wegen näher angeführter Dienstpflichtverletzungen gemäß § 43 Abs. 1 und 2 sowie § 44 Abs. 1 und gemäß § 92 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.2006

RS Vwgh 2006/11/20 2003/09/0117

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs4;BDG 1979 §17 Abs1;BDG 1979 §50a;BDG 1979 §78a;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs2;GehG 1956 §13 Abs1;GehG 1956 §13 Abs10;GehG 1956 §13 Abs2;GehG 1956 §13 Abs5;GehG 1956 §3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der in § 13 GehG angeführte § 78a Abs. 1 BDG 1979 regelt die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1996/9/30 95/12/0212

Die Beschwerdeführerin steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle ist das Arbeitsmarktservice Wien (früher: Landesarbeitsamt Wien). Im Zeitraum vom 24. Dezember 1993 bis 27. Februar 1994 war die Beschwerdeführerin vom Dienst abwesend. Am 29. Dezember 1993 legte sie die Bescheinigung eines praktischen Arztes vor, nach der sie ab 24. Dezember 1993 "bis auf weiteres" dienstunfähig sei. Ende Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1996

RS Vwgh 1996/9/30 95/12/0212

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0313 1 Stammrechtssatz Ungerechtfertigt ist eine Abwesenheit vom Dienst allgemein zunächst dann, wenn dafür kein "ausreichender Entschuldigungsgrund" vorliegt. Nach der im Verhältnis zu § 13 Abs 3 Z 2 GehG als lex specialis anzusehenden Bestimmung des zw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1996

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