Der Beschwerdeführer steht seit 31. Juli 1990 als Vizeleutnant im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis. In den Kalenderjahren 1983 und 1984 wies der Beschwerdeführer den zu erwartenden Arbeitserfolg nicht auf, worauf seine Vorrückung gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 vom 18. September 1985 bis 17. September 1987 gehemmt war. Mit Schreiben vom 8. November 1990 beantragte der Beschwerdeführer die Anrechnung des Hemmungszeitraumes für die Vor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;GehG 1956 §1 Abs1;GehG 1956 §10 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120105.X01 Im RIS seit 16.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bundeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Universität X. Als Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 wird der Beschwerdeführer im Rahmen des Institutes für Erziehungswissenschaften sowie des Zentrums für das Schulpraktikum zur Erteilung regelmäßigen Unterrichts einschließlich der Mitwirkung an der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten der Studierenden, der Abhaltung von Prüfungen bzw. der Mitwirkung daran... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1 Abs1;GehG 1956 §1 Abs1;GehG 1956 §51 Abs1;GehG 1956 §51;
Rechtssatz: Die mit § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 an Hochschulen getroffene Abgrenzung des Personenkreises zeigt, daß der Anspruch auf Kollegiengeld nach dieser
Norm: , und zwar auch nach de... mehr lesen...