Der Ehegatte der Erstklägerin und der Zweitkläger haben mit dem Vertrage vom 4. August 1932 dem Ehegatten der Beklagten ein Darlehen von 15.000 S gewährt und in diesem Vertrage vereinbart, daß das Darlehen mit 12% Zinsen jährlich zu verzinsen sei und daß die Zinsen halbjährlich im nachhinein entrichtet werden sollen. Ab 1. Jänner 1944 wurden die Zinsen einverständlich auf jährlich 5% herabgesetzt. In dem Darlehensvertrage wurde weiters vereinbart, daß die Zurückzahlung des Darlehens u... mehr lesen...
Norm: ABGB §992ABGB §1447
Rechtssatz: Darlehensvertrag über verbrauchbare Gegenstände. Einwendung der Unerschwinglichkeit der Leistung. Entscheidungstexte 2 Ob 119/22 Entscheidungstext OGH 21.02.1922 2 Ob 119/22 Veröff: SZ 4/24 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0025870 Dokumentnummer... mehr lesen...