Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte mit Kaufvertrag vom 6.9.1978 vom Beklagten dessen landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 23 KG Gschwandt, Gerichtsbezirk Gmunden, das sogenannte "Gut Loiplschlag", unter Übernahme der Maria H*** bücherlich zustehenden Rechte um einen Kaufpreis von S 1,200.000,-. In der Folge wurde aber die erforderliche Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde nicht erteilt. Der abweisliche Bescheid der Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden vom 17.4.197... mehr lesen...