Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte von der Klägerin aus Anlaß eines termingebundenen Werkauftrages nach einer an der Arbeitsstelle erfolgten Vorführung und einem Probebetrieb ein Hochdruckspritzgerät gekauft, übernommen und zum Aufspritzen eines rasch abbindenden, unter anderem Asbestfasern enthaltenden Beschichtungsmaterials verwendet. Mangels Fachkenntnisse der das Kaufgerät bedienenden Arbeitskräfte des Beklagten, wegen unzureichender Gerätereinigung und Unterbleibens eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §982B-VG Art140
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Fristsetzung nach § 982 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 604/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989 6 Ob 604/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019201 Dokumentnummer JJR_19890615_OGH0002_0060... mehr lesen...
Norm: ABGB §982
Rechtssatz: Der Rügeobliegenheit wird durch die Anzeige des Mangels entsprochen; die Geltendmachung eines ziffernmäßig konkretisierten Schadenersatzanspruchs innerhalb der Rügefrist fordert das Gesetz nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 610/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 1 Ob 610/87 Veröff: SZ 60/157 7 Ob 93/01d Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §967ABGB §982ABGB §1162dABGB §1486 Z3Angestelltengesetz §34 Abs1Fristengesetz §1Kollektivvertragsgesetz §2 Abs1Kollektivvertragsgesetz §49Mietengesetz §19 Abs2 Z10Mietengesetz §19 Abs4ZPO §454
Kopf: SZ 24/250
Spruch: Judikatenbuch Nr. 55. Das Fristengesetz (§ 1) findet auf alle in einem Kollektivvertrag zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehenen Fristen Anwendung, die nach dem 31. Dezember 1945 abgelaufen sind, gleichviel, wann die Frist zu laufen beg... mehr lesen...