Norm: HGB §416HGB §423ABGB §967
Rechtssatz: Die Präklusivfrist des § 967 Satz 3 ABGB ist zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auf Lagergeschäfte nach §§ 416 ff HGB nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 7/06g Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 7/06g Veröff: SZ 2006/22 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ABGB §471 II3ABGB §967ABGB §1036ABGB §1040
Rechtssatz: Der Retentionsberechtigte ist wie ein Verwahrer zu behandeln; ihm steht mangels Vereinbarung Ersatz nach den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Hielt er die Gegenstände (hier: Pferde) zu Unrecht zurück, ist er Geschäftsführer gegen den Willen des anderen; Aufwandersatz steht ihm dann nicht zu. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §967ABGB §1491
Rechtssatz: Die Frist des § 967 ABGB ist eine Ausschlußfrist. Entscheidungstexte 3 Ob 664/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 3 Ob 664/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019059 Dokumentnummer JJR_19790912_OGH0002_0030OB00664_7800000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §967
Rechtssatz: Grundsätzlich trifft den Werkstätteninhaber (Garageninhaber) keine Haftung für Parkschäden, die an Kraftfahrzeugen entstehen, die wegen Platzmangels nicht in der Werkstätte, sondern zunächst auf der Straße abgestellt werden mußten. Entscheidungstexte 5 Ob 333/63 Entscheidungstext OGH 28.11.1963 5 Ob 333/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §967ABGB §1151 IB
Rechtssatz: Der Vertrag zwischen einem Kraftfahrzeug - Eigentümer und einem Kraftfahrzeug - Werkstätteninhaber zwecks Durchführung eines Service ist ein Werkvertrag; soweit damit eine Verwahrungspflicht notwendig verbunden ist, handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem Werkvertrag, bei deren Verletzung die Ausschlussfrist des § 967 ABGB nicht gilt. Anders wäre es, wenn eine Verwahrung vereinbart wird, di... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §967ABGB §1320 B1
Rechtssatz: Die Übernahme eines Hundes in Wartung und Pflege ist nach den Grundsätzen des Verwahrungsvertrages zu beurteilen. Der Hundeeigentümer haftet für die Verletzung des Verwahrers durch Hundebiß nur im Rahmen des Verwahrungsvertrages. Schadenersatzansprüche haben innerhalb der Frist des § 967 ABGB geltend gemacht zu werden. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §967ABGB §982ABGB §1162dABGB §1486 Z3Angestelltengesetz §34 Abs1Fristengesetz §1Kollektivvertragsgesetz §2 Abs1Kollektivvertragsgesetz §49Mietengesetz §19 Abs2 Z10Mietengesetz §19 Abs4ZPO §454
Kopf: SZ 24/250
Spruch: Judikatenbuch Nr. 55. Das Fristengesetz (§ 1) findet auf alle in einem Kollektivvertrag zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen vorgesehenen Fristen Anwendung, die nach dem 31. Dezember 1945 abgelaufen sind, gleichviel, wann die Frist zu laufen beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §967
Rechtssatz: Wurde ein Verwahrungsvertrag über mehrere Sachen abgeschlossen und nur ein Teil dieser Sachen zurückgestellt, so begann hinsichtlich der nicht zurückgestellten Sachen die Frist des § 967 ABGB mit der Zurückstellung der anderen Sachen zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 231/33 Entscheidungstext OGH 10.03.1933 1 Ob 231/33 Veröff: SZ 15/109 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §967
Rechtssatz: Die Frist des § 967 ABGB bezieht sich nicht auf die Fälle, in denen die Sache nicht zurückgestellt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 297/28 Entscheidungstext OGH 09.05.1928 2 Ob 297/28 Veröff: SZ 10/87 6 Ob 145/70 Entscheidungstext OGH 01.07.1970 6 Ob 145/70 ... mehr lesen...