Norm: ABGB §293ABGB §933 IHGB §377 GHGB §378HGB §381 Abs2
Rechtssatz: Auf Verträge über bewegliche Sachen, die zum festen Einbau in unbewegliche Sachen bestimmt sind, ist § 381 Abs 2 HGB anzuwenden, und zwar auch dann, wenn - wovon im Zweifel auszugehen ist - die Verträge über Lieferung und Montage nicht getrennt sind, sondern von einem einheitlichen Vertrag auszugehen ist. Umso mehr müssen bewegliche Sachen, die bloß als Zubehör einer unbewegl... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 II
Rechtssatz: Unterbleibt eine für die Bedienung von Software ausreichende Schulung entgegen vertraglichen Vereinbarungen, fehlt es an der vollständigen Ablieferung der Software. Vor vollständiger Ablieferung wird aber die Gewährleistungsfrist nicht in Gang gesetzt. Entscheidungstexte 5 Ob 504/96 Entscheidungstext OGH 14.10.1997 5 Ob 504/96 Veröff: SZ 70/202 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgABGB §870 AABGB §871 FABGB §918 Abs1 IVCABGB §933 I
Rechtssatz: Bei der Oppositionsklage muss der Umstand, auf den der Kläger seine Einwendungen stützt, wie bei jeder Klage bis spätestens Schluss der Verhandlung erster Instanz eingetreten sein. Das ist nicht der Fall, wenn erst im Oppositionsprozess Anfechtung wegen List oder Irrtums oder Preisminderung geltend gemacht wird, da die Gestaltungswirkung erst mit Rechtskraft des Urte... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 ÜbsABGB §933 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 933 ABGB I Allgemeines II Beginn der Frist III Abs 2 (siehe Info - Verweisungen 1)) Informationen zu § 933 ABGB Verweisungen: 1) Siehe auch § 932 VI ABGB. 2) Allgemein zu Ausschlußfristen siehe bei § 1491 ABGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102761 Im RIS seit 15.06.1... mehr lesen...