Norm: ABGB §933 Abs1 IZPO §228 A1ZPO §235 Abs3 DZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Auch die Klage auf Feststellung der Gewährleistungspflicht ist gerichtliche Geltendmachung des Rechtes im Sinne des § 933 Abs 1 ABGB. Die Gewährleistungsfristen bezwecken eine rasche Klärung von Streitigkeiten über die zureichende Qualität erbrachter Leistungen. Entscheidend ist also, dass über das Vorhandensein des behaupteten Mangels also über den Tatbestand der der G... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs1 IIWEG 1975 §13cWEG 1975 §14WEG 2002 §18WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch einzelne Wohnungseigentümer können Gewährleistungsansprüche an gemeinschaftlichen Anlagen geltend machen, ohne dass diesbezüglich die übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung erteilen oder selbst als Kläger auftreten müssen. Entscheidungstexte 3 Ob 650/79 Entscheidungstext OGH 09.04.1980 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs1 IABGB §933 Abs1 IIABGB §1167
Rechtssatz: Die sechsmonatige Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt für die Lieferung beweglicher Sachen auch dann, wenn diese dazu bestimmt sind, durch nicht mehr dem Lieferanten obliegende Tätigkeiten Bestandteile einer unbeweglichen Sache zu werden. Entscheidungstexte 3 Ob 195/74 Entscheidungstext OGH 05.11.197... mehr lesen...
Die Klägerin hatte im Jahr 1969 bei der Beklagten auf Grund genauer Zeichnungen und Pläne vier Gaskühler und einen Schmidtkessel bestellt die Beklagte hatte diese Geräte zwischen dem 20. August und 16 Oktober 1970 geliefert und dabei für 12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens für 15 Monate ab Lieferung die Garantie für einwandfreie Konstruktion und Ausführung sowie Verwendung der vorgeschriebenen und bestgeeigneten Werkstoffe übernommen. Die Klägerin nahm drei Gaskühler - der vierte w... mehr lesen...