Entscheidungen zu § 90 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1992/10/20 4Ob544/92

Begründung: Die Parteien haben am 10.6.1983 die - beiderseits erste - Ehe geschlossen und damit den am 23.6.1981 geborenen Sohn Michael legitimiert. Der Ehe entstammt weiters der am 11.9.1983 geborene Sohn Georg. Die Beklagte wohnt - wie schon vor der Eheschließung - mit den beiden Söhnen und ihrer Mutter in deren Eigentumswohnung in St*****. Der Kläger und sein Bruder betreiben gemeinsam in dem auf der ihnen je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch St***** er... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.10.1992

RS OGH 1976/9/21 5Ob637/76, 1Ob559/81, 7Ob760/80, 4Ob544/92

Norm: ABGB §90 Abs2ABGB §92 nFAußStrG §18AußStrG §19EO §378 BEO §381 AEO §382 I
Rechtssatz: Die selbständige gerichtliche Ahndung einer Verletzung der nicht vermögensrechtlichen Ehepflicht des gemeinsamen Wohnens und die Erlassung eines gerichtlichen Auftrages an den Gatten, ihn in die Hausgemeinschaft der ehelichen Wohnung wieder aufzunehmen, ist seit 1.1.1976 ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1976

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