Norm: ABGB §881 Abs2
Rechtssatz: Der Versprechensempfänger und der Versprechende können den Anspruch des Dritten von vornherein als widerruflich und/oder abänderbar ausgestalten. Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung ist nicht davon abhängig, dass der diesbezügliche Wille der Vertragsteile in einer für den begünstigten Dritten erkennbaren Weise zum Ausdruck kommt oder ihm bekannt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Dem Begünstigten eines Belastungs- und Veräußerungsverbots, der in dieser Rechtsstellung zugleich Begünstigter eines echten Vertrags zugunsten Dritter ist, steht es frei, mit dem verbotsbelasteten Versprechenden Vereinbarungen über die Modalitäten jener Leistung zu schließen, deren Erbringung durch das Veräußerungs- und Belastungsverbot gesichert wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B2ABGB §881 Abs1 IAABGB §881 Abs2 IIABGB §1293 ff
Rechtssatz: Der Verbotsbelastete kann durch den Begünstigten gemäß § 881 Abs 2 ABGB, aber auch durch den Versprechensempfänger gemäß § 881 Abs 1 ABGB klageweise auf Unterlassung von Handlungen, mit denen er das zur Sicherung eines künftigen Anspruchs des Begünstigten vereinbarte obligatorische Veräußerungs- und Belastungsverbots zu verletzen beabsichtigt, in Anspruch genommen we... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IAZPO §577 Abs2
Rechtssatz: Bei einem Vertrag zugunsten Dritter sind Schiedsklausel und Rechtseinräumung nicht in dem Sinn teilbar, daß der Dritte das eine ausschlagen, das andere aber annehmen könnte. Die Schiedsklausel bestimmt vielmehr, wie das eingeräumte Recht geltend zu machen ist, so daß der Dritte nur die Möglichkeit hat, das so gestaltete Recht auszuüben oder zurückzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Der Versprechende kann einen Irrtumseinwand - unter den sonstigen Voraussetzungen des § 871 ABGB - nur durch Erklärung gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen. Entscheidungstexte 4 Ob 193/82 Entscheidungstext OGH 10.01.1984 4 Ob 193/82 Veröff: JBl 1986,131 (Krejci) European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Auch für den Zeitpunkt des Rechtserwerbes des Dritten ist nur das Deckungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien maßgebend, nicht aber das Valutaverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Dritten. Entscheidungstexte 7 Ob 674/80 Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 674/80 European Case... mehr lesen...
Die Klägerin lieferte im April 1977 an die nun vom beklagten Masseverwalter repräsentierte W. GesmbH & Co (im folgenden kurz: Gemeinschuldnerin) Baustahl im Wert des Klagsbetrages der über Auftrag der T Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: Wohnungsbaugesellschaft) für Bauarbeiten am Skigymnasium St verwendet wurde. Zur Sicherung ihrer Forderungen gegen die Gemeinschuldnerin diente der Klägerin ein Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft vom 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB §1404 Abs2ABGB §1406 Abs2KO §1 Abs1KO §44 Abs1
Rechtssatz: Die zum Zweck der Sicherung der Lieferantenforderung des A getroffene Vereinbarung (nur) zwischen dem Bauunternehmer B und dem Werkbesteller C, daß die in der Rechnung des B gesondert auszuweisenden Materialkosten von C unmittelbar an A zu bezahlen seien, mit der nachfolgenden Abklärung (nur) zwischen C an A, daß dieser Rechnungsteilbetrag demnach mit schuldb... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB §1404ABGB §1406
Rechtssatz: Bei der kumulativen Schuldübernahme genügt ein Vertrag zwischen Altschuldner und Neuschuldner, der in seinen Auswirkungen diesfalls einem Vertrag zugunsten Dritter gleichkommt. Dem Gläubiger erwachsen im Zweifel unmittelbar Rechte aus dem Vertrag, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen soll. Entscheidungstexte 7 Ob 561/... mehr lesen...
Der Kläger stellte das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, im Sinne des Punktes III d Z. 4 des Übergabsvertrages vom 28. April 1968 an ihn die Grundstücke 302/3 Acker im Ausmaß von 44 a 89 m2 und 500/1 bis zu jener Grenze, die sich durch die Verpachtung des südlichen Teiles dieses Grundstuckes an den K Golfclub ergibt, sowie jenes Teilstückes des Seeufergrundstückes, das sich zwischen Golfpumpenhaus und der Waschküche des Strandhotels L einerseits und zwischen dem W-See und d... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Nach der Auslegungsregel des § 881 Abs 2 ABGB ist im Zweifel ein echter Vertrag zugunsten Dritter anzunehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 818/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 818/76 1 Ob 503/78 Entscheidungstext OGH 08.03.1978 1 Ob 503/78 Veröff: SZ 51/25 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB §1313a I
Rechtssatz: Der Gläubiger, dem gegenüber die Ersatzpflicht und die Haftung für Gehilfen nach § 1313 a ABGB besteht, muß nicht der Vertragspartner sein. Entscheidungstexte 4 Ob 589/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 589/73 Veröff: EvBl 1974/98 S 211 = SZ 46/121 5 Ob 105/74 Entscheidun... mehr lesen...
Der verstorbene Ehemann der Klägerin, Ing Karl V, war Zentraldirektor in der Papierfabrik X. Er schloß am 24. November 1960 mit seiner Dienstgeberin einen Pensionsvertrag ab, wonach ihm neben anderen Leistungen in der Zeit vom 1. Jänner 1961 bis 31. Dezember 1962 14 mal jährlich eine Pension von monatlich 16.142.85 S und vom 1. Jänner 1963 bis zu seinem Tode eine solche von monatlich 5000 S auszubezahlen war. Nach seinem Ableben sollte gemäß Punkt III dieses Vertrages seine Witwe, die... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IA
Rechtssatz: Bei einem Vertrag zugunsten Dritter ist der Singularsukzessor des Schuldners in Ansehung der Sache, auf die sich die Verpflichtung bezieht, nur dann verpflichtet, wenn er sich der Verbindlichkeit seines Vorgängers unterworfen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 436/65 Entscheidungstext OGH 08.02.1966 2 Ob 436/65 Veröff: MietSlg 18088 ... mehr lesen...
Die Beklagte ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ. 38 Kat.- Gem. R. Je 1/4 dieser Liegenschaft gehörte den Ehegatten Georg und Ludmilla G. Nach Klage der heutigen Beklagten auf Teilung des Eigentums an dieser Liegenschaft durch gerichtliche Feilbietung schlossen die Beklagte und die Ehegatten G. am 4. Juni 1963 im Rechtsstreit ... des Kreisgerichtes Wiener Neustadt einen gerichtlichen Vergleich, in dessen Punkt 1 die dortigen Streitteile für sich und ihre Rechtsnachfolger auf ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §831ABGB §881 Abs2ABGB §1405
Rechtssatz: Hat der Eigentümer eines Liegenschaftsanteiles, der gegenüber seinem Miteigentümer auf Teilung der Liegenschaft verzichtet hat, seinen Anteil unter Überbindung dieses Verzichtes an einem Dritten verschenkt, so kann sich der Miteigentümer auf diese Verpflichtungsübernahme durch den Dritten unmittelbar gegenüber dem Dritten ( analog §§ 881 Abs 2 und 1405 ABGB ) berufen. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Der Dritte wird durch den Auftrag, eine Leistung (Forderung) an ihn zu erbringen, in der Regel noch nicht berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 80/60 Entscheidungstext OGH 16.03.1960 1 Ob 80/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0023892 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Der Dritte kann bei Vertragsverletzung, gestützt auf den zu seinen Gunsten abgeschlossenen Vertrag, auf Ersatz des eigenen Schadens klagen (eigener Schaden aus fremden Vertrag). Entscheidungstexte 5 Ob 625/59 Entscheidungstext OGH 17.02.1960 5 Ob 625/59 Veröff: EvBl 1960/254 S 436 8 Ob 520/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Der Anspruch des Dritten, von dem Versprechenden Erfüllung zu verlangen, ist ein Anspruch aus dem Deckungsverhältnis. Dieses ist nicht nur für den Inhalt und Umfang des Anspruches allein maßgebend, sondern auch für die Form des Geschäftes, ohne Rücksicht auf das Valutaverhältnis (Verhältnis zwischen Versprechensempfänger und Drittem). Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB 970
Rechtssatz: Wenn jemand mit einem Gastwirt einen Vertrag auf Beherbung fremder Personen abschließt, liegt im Zweifel ein Vertrag zugunsten der in die Räume aufgenommenen Personen vor, aus dem diese unmittelbare Rechte auf Leistung gegenüber dem Gastwirt erlangen sollen. Sie können daher auch den Ersatz des eigenen Schadens begehren. Entscheidungstexte 7 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB §1037
Rechtssatz: Zur Frage der Bedeutung der Erklärung des Käufers einer Liegenschaft, er wolle "die Liegenschaft für seinen Sohn erwerben". Entscheidungstexte 7 Ob 192/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 7 Ob 192/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0023886 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 II
Rechtssatz: Unmittelbares Recht des Dritten auf Leistung (Vermittlerlohn). Entscheidungstexte 1 Ob 62/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 1 Ob 62/55 Veröff: JBl 1955,576 4 Ob 589/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 589/73 Vgl auch; Veröff: SZ 46/121 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB §882
Rechtssatz: Zur Unwiderruflichkeit nach Annahme des Rechtes durch den Dritten. Entscheidungstexte 3 Ob 182/54 Entscheidungstext OGH 31.03.1954 3 Ob 182/54 Veröff: SZ 27/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023889 Dokumentnummer JJR_19540331_... mehr lesen...