Walter A stand bis zum Ablauf des 30. September 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Infolge des Vorwurfes, sich während seiner Dienstleistung widerrechtlich Geldbeträge angeeignet zu haben, wurde Walter A am 24. September 2004 von zwei Erhebungsbeamten der Österreichischen Post AG, Hermann A und Josef S niederschriftlich einvernommen. Walter A gab dabei auszugsweise Folgendes an: "... I... mehr lesen...
Walter A stand bis zum Ablauf des 30. September 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Infolge des Vorwurfes, sich während seiner Dienstleistung widerrechtlich Geldbeträge angeeignet zu haben, wurde Walter A am 24. September 2004 von zwei Erhebungsbeamten der Österreichischen Post AG, Hermann A und Josef S niederschriftlich einvernommen. Walter A gab dabei auszugsweise Folgendes an: "... I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §865;ABGB §870;ABGB §879 Abs2 Z4;BDG 1979 §21 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1 idF 1993/526;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführer (Erben eines ausgetretenen Beamten) erachten - auf Basis der von der belangten Behörde angenommenen Geschäftsfähigkeit des ausgetretenen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §865;ABGB §870;ABGB §879 Abs2 Z4;BDG 1979 §21 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1 idF 1993/526;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführer (Erben eines ausgetretenen Beamten) erachten - auf Basis der von der belangten Behörde angenommenen Geschäftsfähigkeit des ausgetretenen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in Vorarlberg ein "Partnerwahlinstitut". In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1997 beantragte der Beschwerdeführer, die Umsätze aus im Rahmen des Institutes an in der Schweiz ansässige Kunden erbrachten Leistungen nicht der Umsatzsteuer zu unterziehen. Für diese Umsätze ergebe sich der Leistungsort aus § 3a Abs 9 und 10 UStG 1994 und liege nicht in Österreich. Diese Umsätze seien daher nicht steuerbar. Mit dem angefochtenen Besche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in Vorarlberg ein "Partnerwahlinstitut". In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1997 beantragte der Beschwerdeführer, die Umsätze aus im Rahmen des Institutes an in der Schweiz ansässige Kunden erbrachten Leistungen nicht der Umsatzsteuer zu unterziehen. Für diese Umsätze ergebe sich der Leistungsort aus § 3a Abs 9 und 10 UStG 1994 und liege nicht in Österreich. Diese Umsätze seien daher nicht steuerbar. Mit dem angefochtenen Besche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §879 Abs2 Z1;UStG 1994 §3a Abs10 Z6;
Rechtssatz: Das Versprechen eines Entgeltes "für die Ermittlung eines Bräutigams" ist im Gegensatz zur bloßen Vermittlung der Adressen von Personen, die an einer Eheschließung interessiert sind, aufgrund der
Norm: des § 879 Abs 2 Z 1 ABGB als gegen die guten Sitten verstoßend nichtig (vgl ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §879 Abs2 Z1;UStG 1994 §3a Abs10 Z6;
Rechtssatz: Das Versprechen eines Entgeltes "für die Ermittlung eines Bräutigams" ist im Gegensatz zur bloßen Vermittlung der Adressen von Personen, die an einer Eheschließung interessiert sind, aufgrund der
Norm: des § 879 Abs 2 Z 1 ABGB als gegen die guten Sitten verstoßend nichtig (vgl ... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Am 12. April 1996 schloss Ing. Friedrich H. mit seinen Kindern, darunter dem Beschwerdeführer, eine als "Schenkungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Gegenstand der Schenkung waren nach Punkt I. der Vertragsurkunde 40.196/100.000 Anteile an dem Gut P., das aus näher bezeichneten Liegenschaften sowie beweglichem Betriebsvermögen besteht. Punkt III. der Vertragsurkunde lautet: III. Vorbehalt der Dienstbarkeit des Fruchtgenusses 1./ Der Geschenkgeber behält sich an dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §509;ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa iSd §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (Hi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §509;ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung - etwa iSd §§ 879 Abs 2 Z 4 oder 917 ABGB - hinausgeht (Hi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Dezember 1989 stellte die erstmitbeteiligte Gebietskrankenkasse fest, daß für den als Sekretär des beschwerdeführenden Vereins tätig gewesenen G (in der Folge: Dienstnehmer) für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen während der angeführten Zeiträume folgende Grundlagen in Betracht kommen: "Vom 09.03.1988 bis 31.03.1988 monatl. S 7.800,- anst. S 3.000,- (Lohnstufe 13) (Lohnstufe 5) vom 01.04.1988 bis 30.09.1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Dezember 1989 stellte die erstmitbeteiligte Gebietskrankenkasse fest, daß für den als Sekretär des beschwerdeführenden Vereins tätig gewesenen G (in der Folge: Dienstnehmer) für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen während der angeführten Zeiträume folgende Grundlagen in Betracht kommen: "Vom 09.03.1988 bis 31.03.1988 monatl. S 7.800,- anst. S 3.000,- (Lohnstufe 13) (Lohnstufe 5) vom 01.04.1988 bis 30.09.1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1152;ABGB §879 Abs2 Z4;ASVG §49 Abs1;AVG §58 Abs2;
Rechtssatz: § 1152 ABGB, wonach ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, ist nur "im Zweifel", dh für Verträge ohne gültige Entgeltabrede oder Unentgeltlichkeitsvereinbarung bzw für Verträge mit unvollständiger Entgeltabrede ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1152;ABGB §879 Abs2 Z4;ASVG §49 Abs1;AVG §58 Abs2;
Rechtssatz: § 1152 ABGB, wonach ein angemessenes Entgelt als bedungen gilt, ist nur "im Zweifel", dh für Verträge ohne gültige Entgeltabrede oder Unentgeltlichkeitsvereinbarung bzw für Verträge mit unvollständiger Entgeltabrede ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nachdem sich die Gemeinde G mit den Bestimmungen der §§ 2 und 11 der Statuten des Vereines Marktbürgerschaft in G vom 2. August 1888 einverstanden erklärt hatte, hatte der betreffende k.k. Statthalter am 1. Jänner 1889 diese Statuten im Sinne des Vereinsgesetzes vom 26. November 1852 (Vereinspatent) genehmigt. Diese Statuten hatten u.a. folgendes bestimmt: Gemäß § 1 erster Satz dieser Statuten sei der Zweck de... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nachdem sich die Gemeinde G mit den Bestimmungen der §§ 2 und 11 der Statuten des Vereines Marktbürgerschaft in G vom 2. August 1888 einverstanden erklärt hatte, hatte der betreffende k.k. Statthalter am 1. Jänner 1889 diese Statuten im Sinne des Vereinsgesetzes vom 26. November 1852 (Vereinspatent) genehmigt. Diese Statuten hatten u.a. folgendes bestimmt: Gemäß § 1 erster Satz dieser Statuten sei der Zweck de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0038 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0121 E 10. Mai 1984 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 10, 11 GrEStG 1955 ist ein dem Grunderw... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §879 Abs2 Z4;ABGB §917;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0038 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0121 E 10. Mai 1984 RS 2 Stammrechtssatz Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 10, 11 GrEStG 1955 ist ein dem Grunderw... mehr lesen...