Begründung: Am 27. 2. 1990 wurde der damaligen Verwaltung des Hauses***** in ***** mitgeteilt, dass die Mieterin Friederike N***** mit 1. 4. 1990 die genannte Wohnung verlasse und ihre Mietrechte auf ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Enkel, die Erst- und Zweitantragsteller, und ihre Tochter, die Drittantragstellerin, übertrage. Die damalige Hausverwaltung nahm diesen Mietrechtseintritt zur Kenntnis. Zu diesem Zeitpunkt waren Erst- und Zweitantragsteller minderjährig. Eine pfle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gewährte Werner P***** mehrere Kredite, die in der Folge in einen Kredit zusammengefaßt wurden. Für die Verlängerung dieses Kredits forderte die Klägerin zusätzliche Sicherheiten. Sie verlangte insbesondere, daß die Ehegattin ihres Kreditnehmers Karin P***** für den Kredit bürgen solle. Karin P***** war dazu bereit. Dem Filialleiter der Klägerin war bekannt, daß Karin P***** zwar sehbehindert, jedoch in der Lage war, selbständig und ohne fremd... mehr lesen...
Norm: ABGB §866 ABGB §878 Abs3 ABGB § 866 gültig von 01.01.1973 bis 30.06.2001 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 135/2000 ABGB § 878 heute ABGB § 878 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Recht... mehr lesen...