Entscheidungsgründe: Die Kläger sind private Anleger, die bei der beklagten Bank zwei Wertpapierdepots besitzen. Sie erteilten der Beklagten am 17. 11. 2006 nach Beratung und Empfehlung durch die A***** GmbH (in der Folge: Beraterin) und oberflächliche Durchsicht einer ihnen von der Beraterin übergebenen Werbebroschüre den Auftrag zum Ankauf von jeweils 50 Stück „Dragon FX Garant - das Asien-Währungszertifikat mit 100 % Kapitalgarantie”, um einen Kaufpreis von je 5.250 EUR (darin 25... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** KG, *****, vertreten durch Dr. Corvin Hummer und Mag. Birke Schönknecht, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. P*****, vertreten durch Marschall und Heinz Rechtsanwaltspartn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb von der Beklagten im Juni 2006 bei einem Tageskurs von 17 EUR um einen Gesamtbetrag von 20.691,72 EUR inklusive Spesen Zertifikate (Austrian Depositary Certificates) einer Aktiengesellschaft (Limited) mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Klägerin außerdem über eine Lebensversicherung, Sparbücher, Anteile an Aktienfonds sowie über ein Anlageprodukt einer Bank mit 97%iger Kapitalgarantie, sie besaß jedoch keine E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Eigentümerin des nicht protokollierten Unternehmens „S*****" mit dem Standort W*****. Der Kläger betreibt ein Dentalstudio und einen Handel mit Dentalwaren in Graz. Etwa zu Beginn des Jahres 2005 stellte die damalige Lebensgefährtin des Klägers den Kontakt zur Beklagten her. Der Kläger beabsichtigte den Aufbau eines weiteren „Standbeins". Die Beklagte war geneigt, ihr Unternehmen, welches im Wesentlichen Spiele für Erwachsene vertrieb, zu verä... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 Abs2 H
Rechtssatz: Ein Irrtum eines Teiles über einen Umstand, über den ihn der andere nach geltenden Rechtsvorschriften aufzuklären gehabt hätte, gilt nach § 871 Abs 2 ABGB immer als Irrtum über den Inhalt des Vertrages und nicht bloß als solcher über den Beweggrund oder den Endzweck. Entscheidungstexte 10 ObS 524/94 Entscheidungstext OGH 11.04.1995 10 ObS 524/94... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, auf denen das Hotel St***** betrieben wurde. Die Schwester der Klägerin war Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das unmittelbar an die Hotelliegenschaft der Klägerin anschließende Grundstück ***** Garten im Ausmaß von 1700 m2 gehörte. Diese Liegenschaft wurde als Parkplatz für das Hotel genutzt; Hotel und Parkplatz waren an dieselben Personen verpachte... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 Abs2 CIABGB §871 Abs2 H
Rechtssatz: Bei Irrtumsveranlassung durch Unterlassung gebotener Aufklärung wird Kausalität (hier: für den Nichtabschluss des Vertrages überhaupt) vermutet; eine Widerlegung dieser Vermutung hat durch die hiefür behauptungspflichtige und beweispflichtige Gegnerin der den Irrtum geltend machenden Partei zu erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 1558/92 En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Meinung der klagenden Partei läßt sich weder aus den Beilagen ./11 und ./14 noch aus der Aussage des Zeugen R***** (AS 132 f) ableiten, daß die beklagte Partei seinerzeit das Geschäft auch abgeschlossen hätte, wenn ihr die Höhe der Kontaminierung des Erdreiches und Wassers bekanntgewesen wäre. Überdies traf das Erstgericht ausdrücklich die (vom Berufungsgericht übernommene) Feststellung, daß die Erstbeklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schuldete dem Beklagten aus dem Wechselzahlungsauftrag 3 Cg 82/75 des Kreisgerichtes Leoben vom 10. April 1975 DM 15.200 s.A. und aus dem Wechselzahlungsauftrag 4 Cg 160/75 des Kreisgerichtes Leoben vom 9. April 1975 S 94.921 s.A. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 10. August 1983, E 8331/83, wurde dem Beklagten als betreibender Partei gegen den Kläger als Verpflichteten zur Hereinbringung einer mit S 71.925,77 s.A. bezifferten restlichen Forderung au... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 Abs2 H
Rechtssatz: Unter § 871 Abs 2 ABGB fallen zwar nur in einer bestimmten Vorschrift ausdrücklich genannte Aufklärungspflichten, die aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen hergeleiteten und in Zusammenhang mit den §§ 870 ff ABGB anerkannten vorvertraglichen Aufklärungspflichten bleiben jedoch unberührt. Entscheidungstexte 1 Ob 778/81 Entscheidungstext OGH 21.04.1982 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 Abs2 A
Rechtssatz: Ohne Kausalität des allfälligen Irrtums für das Rechtsgeschäft gibt es keine Irrtumsanfechtung. Entscheidungstexte 6 Ob 647/81 Entscheidungstext OGH 17.06.1981 6 Ob 647/81 8 Ob 137/17f Entscheidungstext OGH 29.11.2017 8 Ob 137/17f Auch; Beisatz: Der Willensmangel muss für den Vertrag kausal gewese... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 3. Feber 1978 übertrug der Beklagte die ihm an der 39.87 m2 Wohnfläche umfassenden Wohnung in Salzburg auf Grund des "Wohnbesitz- (Bestands-) Vertrages" vom 28. August 1974 gegen die Liegenschaftseigentümerin zustehenden Rechte mit deren Zustimmung für ein Entgelt von 466 000 S an die Klägerin. Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 72 483.10 S samt 4% Zinsen seit 4. Feber 1978 "zum Ersatz des Schadens", der ihr dadurch erwachsen sei, daß... mehr lesen...