Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei m*****, vertreten durch Dr. Wolfgang W. Richter,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In Vollziehung des Gesetzes über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU- Förderungsgesetz, BGBl 1996/432 idgF) gewährt die beklagte Partei (als „Abwicklungsstelle" iSd § 3 Abs 1 KMU-Förderungsgesetz) dafür geeigneten Tourismus- und Freizeitbetrieben Unterstützungen in Form von Garantieübernahmen. Für die Durchführung dieser Förderungsmaßnahmen wurden gemäß § 4 KMU-Förderungsgesetz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die „Ri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der gemäß § 29 Abs 1 KSchG zur Verbandsklage berechtigte klägerische Verein beanstandet mit der am 6. 4. 2004 eingebrachten Klage - welche in der Folge um weitere Punkte ausgedehnt und insoweit zwischen den Parteien durch einen gerichtlich geschlossenen Teilvergleich abschließend erledigt wurde, sodass diese Ausdehnung nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens ist - nachstehende Bestimmung in den Vertragsgrundlagen des beklagten Versicherers zur Kraftfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte - dessen Verfahren durch Vergleich beendet wurde - eröffnete am 21. 11. 1979 bei der Klägerin ein Konto mit der Nr 8.565. Die Zweitbeklagte, seine Ehegattin, war zeichnungsberechtigt. Mit Kreditvertrag vom 9. 9. 1992 gewährte die Klägerin dem Erstbeklagten zu diesem Konto einen Betriebsmittelkredit über 5,4 Mio S mit einer Endfälligkeit 31. 8. 1997. Ein kontokorrentmäßig zu verrechnender Zinsfuß von 9,25 % p.a., Verzugszinsen von 6,5 % p.a. un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 30. 6. 1992 280 Stück "Genussrechte" an der beklagten Partei im Nominale von S 10.000,-- zum Ausgabekurs von 107,5 % und bezahlte hiefür S 3,010.000,--. Diese Genussbeteiligung wurde vom Kläger mit Schreiben vom 8. 5. 2001 zum 31. 12. 2001 aufgekündigt. Dem Kaufvertrag lagen die dem Urteil als integrierender Bestandteil angeschlossenen "Bedingungen für die Ausgabe von Genussrechten" (im Folgenden kurz: AGB) zugrunde, dere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rennpferde des Klägers nehmen regelmäßig an Rennen des beklagten Vereins teil. Die Rennen werden von Gerhard M***** bestritten, der auch Nennungen abgibt. Bei Rennen mit höheren Preisgeldern spricht er sich vorher mit dem Kläger ab. In den Ausschreibungen wird darauf hingewiesen, dass die Rennen nach dem "Österreichischen Trabrenn-Reglement" und nach den "Allgemeinen Bestimmungen für die Trabfahren zu B*****" abgehalten werden und die "Trainer, Besitzer un... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von den Beklagten die Zahlung von S 394.311,51 sA und zwar vom Erstbeklagten als Hauptschuldner und vom Zweitbeklagten als Bürgen und Zahler eines Kredites, welcher 1985 dem Erstbeklagten zugezählt und in der Folge nicht zurückbezahlt worden sei. Gegen den Erstbeklagten erging ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Der Zweitbeklagte wendete ein, es sei wohl richtig, dass dem Erstbeklagten 1985 ein Kredit in der Höhe von S 60.000 eingeräum... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. September 1986 verstorbene Herbert B*****, Bruder der Erstklägerin und Schwiegersohn des Zweitklägers, führte in Salzburg ein Kindermodengeschäft, mit dem er jedoch in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Er ersuchte deshalb im Herbst 1979 den Zweitkläger um Übernahme der Haftung für einen Kredit in der Höhe von 400.000 S bis 500.000 S. Der Sachbearbeiter der beklagten Partei, Gerald G*****, an den sich Herbert B***** wegen des Kredits gewandt hatte, gab beiden ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 13.5.1982 mietete die beklagte Partei von der klagenden Partei eine Fernsprechnebenstellenanlage zu einem monatlichen Mietzins von S 3.742,--. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und konnte vereinbarungsgemäß zum Kalenderquartal unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Für das bei Betriebsbereitschaft der Anlage laufende Kalenderjahr und für weitere 10 Kalenderjahre verzichtete die beklagte Partei au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte den Beklagten auf Grund von Bausparverträgen Zwischenfinanzierungen zum Ankauf von Grundstücken, die ab dem Zeitpunkt der Zuteilung aus den Bausparverträgen in Bauspardarlehen umgewandelt wurden. Der Zinssatz betrug für die Zwischenfinanzierung 10 %, für die Bauspardarlehen 6 %, im Falle eines Verzuges jedoch 7 %. Der Kapitalbetrag wurde von der klagenden Partei im Auftrag der Beklagten an den Rechtsanwalt Dr. Walter M***** als Treuh... mehr lesen...