1 Laut Akteninhalt liegen dem Revisionsverfahren folgende unstrittige Tatsachen zugrunde: 2 Die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: Auftraggeberin) führt ein am 21. Mai 2021 bekannt gemachtes Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages betreffend die „Beschaffung eines einheitlichen IT-Systems zur Planung, Steuerung und Dokumentation des Winterdienstes für 26 Straßenmeistereien in der Steiermark“ im Oberschwellenbereich. 3 Mit Schreiben vom 6. Oktober 202... mehr lesen...
Index: L72006 Beschaffung Vergabe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 Abs1BVergG 2018 §141 Abs1 Z7BVergG 2018 §2 Z15BVergG 2018 §2 Z45BVergG 2018 §2 Z49LVergRG Stmk 2018 §5LVergRG Stmk 2018 §5 Abs1LVergRG Stmk 2018 §5 Abs6 Z1
Rechtssatz: Bei einer Beurteilung einer Unterlassung des Auftraggebers als "Entscheidung" sind nur nach außen in Erscheinun... mehr lesen...
1 Laut Akteninhalt liegen dem Revisionsverfahren folgende unstrittige Tatsachen zugrunde: 2 Die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: Auftraggeberin) führte als Auftraggeberin ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger - österreichweit zu näher genannter „ProVia Geschäftszahl“ und europaweit im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erfolgter - Bekanntmachung vom 14. Mai 2019 im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer „Rahmenvereinbarung über die Konstruktion, Hers... mehr lesen...
Index: L72002 Beschaffung Vergabe KärntenL72006 Beschaffung Vergabe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 Abs1BVergG 1997BVergG 2018 §2 Z15BVergG 2018 §347 Abs1 Z1LVergabenachprüfungsG Stmk 2003LVergG Krnt 1997 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2021/04/0081
Rechtssatz: Zur Beurteilung ei... mehr lesen...
Index: E6J001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 Abs1BVergG 2018 §2 Z15BVergG 2018 §310BVergG 2018 §347 Abs1BVergG 2018 §347 Abs1 Z1VwRallg62015CJ0355 Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich VORAB62018CJ0333 Lombardi VORAB62019CJ0771 NAMA VORAB Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2021/04/0081 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 8. November 2001 auf Zuerkennung der Wohnkostenbeihilfe während der Leistung des Zivildienstes gemäß § 34 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, Mieterin der Wohnung, für die der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe begehre, sei B.K., die Mutter seiner Freundin. Diese habe ihrer Tochter gegen Entrichtung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)43/02 Leistungsrecht
Norm: ABGB §863 Abs1;HGG 2001 §31;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf rechtsgeschäftlichen Willen ist ein strenger Maßstab anzulegen. (Hier: Verfahren betreffend Wohnkostenbeihilfe iSd § 31 HGG 2001. In der Entgegennahme der Zahlungen durch die Mieterin der Wohnung, die nach ihren zeugenschaf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer begehrten als Kläger in ihrer beim Landesgericht Feldkirch zu 6 Cg 45/97y protokollierten Klage die Aufhebung der zwischen ihnen und den Beklagten bestehenden Miteigentumsgemeinschaft an bestimmten Liegenschaften durch Realteilung, hilfsweise begehrten sie die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung. In der Klage gaben sie den Streitwert für die Gerichtsgebühren, entsprechend dem Einheitswert, mit S 253.000,--, nach dem RATG mit S 5,478.000,-- an... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §863 Abs1;
Rechtssatz: Im Lichte des § 863 Abs. 1 ABGB kann der Abruf einer Teilleistung durch den Gläubiger keinesfalls als Verzicht auf den Rest angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000160700.X03 Im RIS seit 15.10.2003 mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 31. Dezember 2001 auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens in der Vergabesache "Krankenhausinformationssystem" KABEG 2001/02 gemäß §§ 80 ff Kärntner Auftragsvergabegesetz 1997 - K-VergG 1997, LGBl. 65/1997, als unzulässig zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im Wesentlichen, Gegenstand des Nachprüfungsantrages sei die Anzeige der mitbeteilig... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06300000E3L E06302000E3L E06303000E3L E06304000L72002 Beschaffung Vergabe Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: 31989L0665 Rechtsmittel-RL;31992L0013 Vergabekoordinierungs-RL Wasser Energie Verkehr 1992;31992L0050 Vergabekoordinierungs-RL Dienstleistungsaufträge Art41;ABGB §863 Abs1;BVergG 1997 §113 Abs2 Z2;BVergG 1997 §115 Abs1;EURallg;LVergG Krnt 1997 §80 Abs1; ... mehr lesen...
An den Magistrat der Stadt Wien wurde mit 20. Juni 1990 ein Schriftsatz gerichtet, in dem es im wesentlichen heißt, daß Getränke teilweise in den Verkauf gekommen seien, ohne der Getränkesteuer unterzogen worden zu sein. "Dieses irrtümliche Vergehen wollen wir mit der Selbstanzeige erledigen." Der Schriftsatz ist von der Ehegattin des Beschwerdeführers unterfertigt. Im Zuge einer sodann durchgeführten Revision (Nachschau) wurden jeweils mit 20. Juli 1990 datierte "Getränkesteuer-Gefro... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §863 Abs1;AVG §10 Abs1;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs3;LAO Wr 1962 §57 Abs1;LAO Wr 1962 §57 Abs3;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer konkludenten Bevollmächtigung (Hinweis E 8.4.1975, 895/73, VwSlg 4819 F/1975) ist entscheidend, ob der Abgabepflichtige eine... mehr lesen...
Mit der von der Kärntner Landesregierung mit Bescheid vom 7. September 1981 genehmigten Vereinbarung gründeten die Gemeinden des politischen Bezirkes St. Veit/Glan gemäß § 71 der Allgemeinen Gemeindeordnung - AGO, LGBl. für Kärnten Nr. 1/1966 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/1979, eine Verwaltungsgemeinschaft zur Erfüllung einzelner gemeindlicher Verwaltungsaufgaben. Diese Vereinbarung sah keine Möglichkeit eines Austrittes einer Gemeinde aus der Verwaltungsgemeinschaft ... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §863 Abs1;ABGB §871 Abs1;B-VG Art116a Abs4;GdO Allg Krnt 1993 §69 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §81 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §81 Abs3;GdO Allg Krnt 1993 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Umstand, daß von allen an einer Verwal... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Oktober 1993 trug der Landeshauptmann von Wien "für die Auflassung der Tankstelle im Standort Wien, K-Straße 4 - 6", gemäß § 83 GewO 1973 mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigung des Bodens durch Kohlenwasserstoffe im Bereich einer aufgelassenen Tankstelle festzustellen, vier Vorkehrungen hinsichtlich Bodenuntersuchungen auf. Dieser Bescheid war laut Zustellverfügung an die Beschwerdeführerin und an F gerichtet. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch F erhoben ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §863 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §80 Abs1;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Um in einem Fall, in dem der Betrieb einer Betriebsanlage faktisch eingestellt ist, beurteilen zu können, ob es sich um eine bloße Unterbrechung des Betriebes iSd § 80 Abs 1 GewO 1973 oder um eine Auflassung derselben iSd § 83 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §863 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §80 Abs1;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Während eine Betriebsunterbrechung, wie sich schon aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergibt, die Möglichkeit der Fortsetzung des Betriebes in sich schließt und dementsprechend auch nicht sofort zu einem Erlöschen der Betriebsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §863 Abs1;FinStrG §125 Abs2;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §35 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 172;
Rechtssatz: Der Verzicht auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. Es genügt dafür jede ander... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangten Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 10. Februar 1987 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 als verspätet zurück. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid war über den Beschwerdeführer gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 FrPolG eine Geldstrafe von S 2.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe in ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §863 Abs1ABGB §869AVG §10 Abs1AVG §10 Abs2AVG §13 Abs3
Rechtssatz: Für eine Bevollmächtigung ist erforderlich, dass der Bevollmächtigte mit einer jeden Zweifel ausschließenden Deutlichkeit, die auch dem Bestimmtheitsgebot des § 869 ABGB entspricht, individualisiert wird. Davon kann angesichts der ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §863 Abs1;JagdG Tir 1969 §25 Abs1;JagdG Tir 1983 §26 Abs1;JagdRallg;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen, weshalb ein schlüssiger Verzicht auf die aus jagdrechtlichen Vorschriften zustehenden Rechte in bezug auf die Abrechnung und die Auszahlung des Jagdpachtschillings möglich ist, u... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1053;ABGB §863 Abs1;ABGB §863 Abs2;BAO §167 Abs2;UStG 1972 §11 Abs1;
Rechtssatz: Eine Rechnungslegung kann nicht den Nachweis über eine durch Vertrag (hier Kaufvertrag) begründete Lieferverpflichtung ersetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §863 Abs1AVG §10 Abs1
Rechtssatz: Zu diesem Ergebnis ist der verstärkte Senat im wesentlichen aus der Erwägung gelangt, daß nach dem Wortlaut des § 10 die Absicht, einem anderen Vollmacht zu erteilen, nicht nur durch den Gebrauch bestimmter Worte, sondern auch aus dem Verhalten des Vollmachtgebers... mehr lesen...