Entscheidungen zu § 857 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 2013/5/23 7Ob27/13s

Norm: ABGB §857
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendung des § 857 ABGB ist das Vorliegen einer Scheidewand, das heißt, es muss sich um eine grenzüberschreitende Abgrenzung handeln. Nur in einem solchen Fall oder wenn unklar ist, auf welchem Grundstück die Abgrenzung errichtet ist, kann sich überhaupt die Frage stellen, ob Mit? oder Alleineigentum an der Grenzanlage zu vermuten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.2013

RS OGH 2008/5/29 2Ob79/08v, 7Ob27/13s, 4Ob229/19h

Norm: ABGB §857
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Miteigentumsvermutung des § 854 ABGB wird nach § 857 ABGB das Alleineigentum in jenen Fällen vermutet, in denen der Verlauf und die Gestaltung der Grenzeinrichtung darauf hinweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 79/08v Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 79/08v 7 Ob 27/13s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.2008

TE OGH 2000/3/28 1Ob61/00b

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Entscheidung | OGH | 28.03.2000

TE OGH 1998/4/21 5Ob90/98s

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Entscheidung | OGH | 21.04.1998

RS OGH 1998/4/21 5Ob90/98s, 1Ob163/11v, 4Ob229/19h

Norm: ABGB §854ABGB §855ABGB §857
Rechtssatz: § 855 ABGB gilt nur für gemeinschaftliche Mauern, also gemäß § 854 ABGB nur für Scheidewände, bei denen sich kein Alleineigentum nachweisen lässt. Stellt der Grundeigentümer eine Mauer auf seinem Grundstück auf, steht sie, was § 857 ABGB sogar ausdrücklich betont, in seinem Alleineigentum (SZ 23/15). Entscheidungstexte 5 Ob 90/98s Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1998

TE OGH 1991/11/20 1Ob580/91

Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 128, die Beklagten sind Miteigentümer des benachbarten Grundstückes 129 je KG S*****. Zugunsten der jeweiligen Eigentümer des Grundstückes 129 ist die Dienstbarkeit des Fahrens und Gehens entlang der gesamten westlichen Grenze des Grundstückes 128 einverleibt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde S***** vom 26.6.1987, Zl. 6-1310/1987-61, wurde den Beklagten die Bewilligung für eine mit Eingabe vom 11.6.1987 beantr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1982/7/14 6Ob603/82

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 651 II ***** mit dem Grundstück Nr. 3288/8. Der zweite Hälfteanteil dieser Liegenschaft steht im Eigentum der Ehefrau des Klägers. Die beiden Beklagten sind Eigentümer je eines Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 665 II ***** mit dem Grundstück Nr. 3288/9. Die Grundstücke Nr. 3288/8 und Nr. 3288/9 grenzen aneinander. Die Grenzlinie beschreibt um ihren westlichsten Punkt (im Lageplan mit "27A" beze... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1982

RS OGH 1982/7/14 6Ob603/82, 1Ob580/91, 1Ob61/00b

Norm: ABGB §487ABGB §857ABGB §1295 III
Rechtssatz: Keine Schikane liegt vor, wenn der Grundeigentümer, auf dessen Grund eine Begrenzungsmauer an die Grenzlinie herangebaut ist, die Entfernung der zur Befestigung eines Zaunes in die Begrenzungsmauer eingetriebenen Schrauben verlangt; ihm ist ein trifftiges Interesse daran zuzubilligen, daß sein Grundstück mit keiner Last nach § 487 ABGB belastet ist und künftig einer Vermutung nach § 857 ABGB vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1982

RS OGH 1972/9/19 5Ob141/72, 7Ob92/14a

Norm: ABGB §854ABGB §857
Rechtssatz: Auch die Benützung einer Scheidewand durch beide Nachbarn stellt den Gegenbeweis gegen die Vermutung des § 857 letzter Satz ABGB und damit die Rückkehr zur Regel des § 854 ABGB dar. Entscheidungstexte 5 Ob 141/72 Entscheidungstext OGH 19.09.1972 5 Ob 141/72 7 Ob 92/14a Entscheidungstext OGH 09.07.2014... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.09.1972

Entscheidungen 1-9 von 9