Begründung: Der Antragsteller ist zur Hälfte, die beiden Antragsgegner sind je zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2184 KG Meidling mit dem Haus Wien 12., Siebertgasse 4. Mit Vereinbarung vom 29.12.1983 und 23.1.1984 betrauten die Antragsgegner und die Rechtsvorgängerin des Antragstellers, Gertrude B***-T***, die ihren Liegenschaftsanteil dem Antragsteller mit Vertrag vom 20.8.1985 verkaufte, den Rechtsanwalt Dr. Alfred P*** mit der Verwaltung dieses Hauses vom 1.1.... mehr lesen...