Begründung: Die Beklagte ist zu zwei Drittel, deren Tochter, die frühere Ehefrau des Klägers, zu einem Drittel Eigentümerin einer Liegenschaft. Der Kläger und die Tochter der Beklagten waren seit 18. Juni 1994 verheiratet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 26. März 2007 wurde diese Ehe rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehepartner geschieden. Der Kläger hatte die eheliche Wohnung auf der genannten Liegenschaft verlassen. Vor diesem Bezirksger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile erwarben in den Jahren 1980 und 1981 vom ehemaligen Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 366 Grundbuch Oberdöbling Otto F*** mit gesonderten Kaufverträgen je einen Achtel Miteigentumsanteil. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus mit mehreren selbständigen Wohnungen. Während der Beklagten der ausschließliche Gebrauch an der im Erdgeschoß liegenden Wohnung Nr.2 mit einer Nutzfläche von 157 m2 sowie die uneingeschränkte gemeinschaftli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte in dem zwischen den Parteien anhängigen Exekutionsverfahren zur Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft die Versteigerungsbedingungen fest. Das Rekursgericht hob mit dem vor dem 1. Jänner 1990 ergangenen Beschluß infolge Rekurses der Verpflichteten den Beschluß des Erstgerichtes auf, trug dem Erstgericht eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung auf und sprach aus, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes 300.000 S übersteigt und ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 1822 KG A steht je zur Hälfte im Eigentum der Klägerin und ihrer Schwester Mag. Sieglinde S. Der Erstbeklagte ist der Bruder der Eigentümerinnen, der Zweitbeklagte ihr Vater. Die beiden Gründeigentümerinnen gestatten dem Zweitbeklagten mit "Punktation" vom 12. Juli 1956 die Errichtung eines "Wohngebäudes" auf der Liegenschaft (Punkt I) und räumten ihm daran ein lebenslängliches unentgeltliches Nutzungsrecht ein (Punkt II). Punkt IV der Vereinbarung hat folgenden Wo... mehr lesen...
Die Kläger sind - neben anderen Personen - Miteigentümer (Wohnungseigentümer) der Liegenschaft mit den Häusern X-Straße 34 und 36. In ihrer am 25. Mai 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage behaupten sie, die Beklagte habe im November 1973 und Herbst 1974 als Eigentürmerin der Nachbarliegenschaft mit den Häusern 25, 27, 29 und 31 sowie als Verwalterin der Liegenschaft der Kläger eigenmächtig einen der beiden im Hause X-Straße 36 befindlichen Heizkessel gegen einen leistungsfähigere... mehr lesen...