Begründung: Der Kläger ist der Sohn aus erster Ehe des am 10.1.1987 verstorbenen Ing. Desiderius Z*****, die Beklagte dessen Witwe und nach dem Testament vom 16.4.1985 die Alleinerbin. Zur Ersatzerbin setzte der Verstorbene die von ihm adoptierte Tochter der Beklagten ein und ordnete an, daß sich der Kläger alle unentgeltlichen Zuwendungen auf seinem Pflichtteil anrechnen lassen müsse. Der Beklagten wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 18.3.1988 der Nachlaß aufgrun... mehr lesen...
Die Streitteile Ernst H und Romana V sind eheliche Kinder des am 3. 10. 1951 gestorbenen Josef H und der am 26. 5. 1978 gestorbenen Anna H. Die Eltern der Streitteile waren Eigentümer je eines Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ 422 KG K mit dem Haus in der W- Zeile 6. Der Hälfteanteil des Vaters der Streitteile war Bestandteil seiner Verlassenschaft. Diese Verlassenschaft war vom Bezirksgericht Klagenfurt zu 1 A 689/51 abgehandelt worden. Mangels letztwilliger Verfügung waren nach dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs1ABGB §795ABGB §796ABGB §801ABGB §951
Rechtssatz: Ist im Einzelfall der Geschenknehmer zugleich Erbe, treffen zwar in seiner Person beide Haftungen additiv zusammen, dieses Zusammentreffen vermag aber den grundsätzlichen Charakter zu Inhalt der Haftung qualitativ nicht zu verändern. Entscheidungstexte 3 Ob 514/93 Entscheidungstext OGH 12.05.1983 3 Ob 514/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §788ABGB §790ABGB §795
Rechtssatz: Anrechnungspflichtig können auch jene Vorausempfänge sein, die vereinbarungsgemäß als Vorschuss auf den Pflichtteil gegeben - und empfangen - worden sind. Fehlt eine solche Vereinbarung (zwischen Erblassern und Erben), dann kann der Erblasser die Anrechnung nicht wirksam verfügen. Entscheidungstexte 3 Ob 589/79 Entscheidungstext OGH 05.03.19... mehr lesen...
Der Kläger führt seit Anfang 1955 gegen seine Frau Friederike H. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Prozeß wurde der Ehefrau und den beiden ehelichen Söhnen, dem am 16. September 1940 geborenen Hatto H. (Beklagten) und dem am 24. Februar 1946 geborenen Helga H., mit einstweiliger Verfügung ein Teil der im übrigen weiter vom Kläger bewohnten Wohnung zur Benützung zugewiesen. Die Ehe wurde mit Urteil des Prozeßgerichtes vom 20. März 1961 geschieden. Dieses U... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IBABGB §148 CABGB §795
Rechtssatz: Ein Hochschüler, der - wenn auch durch Aufgabe seines Studiums - zur Beschaffung des Existenzminimums in der Lage ist, hat nach dem Verlust des Anspruches auf Gewährung des standesgemäßen Unterhaltes auch keinen Anspruch auf Gewährung eines notdürftigen Unterhaltes gegen seinen Vater. Entscheidungstexte 3 Ob 104/64 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 ICABGB §148 CABGB §795
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "notdürftiger Unterhalt". Ein Anspruch auf Leistung des notdürftigen Unterhaltes kann schon begrifflich nur dann bestehen, wenn der Anspruchswerber außer Stande ist, selbst ein Einkommen in der Höhe des Existenzminimums bei den im Einzelfall bestehenden Verhältnissen zu verdienen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §540ABGB §795
Rechtssatz: Bei Feststellung der Erbunwürdigkeit oder Einschränkung der Unterhaltspflicht des Vaters auf den notdürftigen Unterhalt, entscheidet der Zivilrichter über die Qualifikation der Straftat auf Grund freier Beweiswürdigung, solange kein bindender Schuldspruch des Strafgerichtes vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 104/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung monatlich im vorhinein zu leistender Unterhaltsbeiträge von 1000 S. Hiezu brachte sie vor, daß sie als eheliche Tochter nach ihrem am 18. Jänner 1951 verstorbenen Vater Josef X. wegen ihrer Enterbung keinen Pflichtteil empfangen habe. Das die Enterbung anordnende Testament ihres Vaters sei im vorangegangenen Erbrechtsstreite rechtskräftig als gültig festgestellt und der Nachlaß ihres Vaters der beklagten Witwe des Erblassers als Alle... mehr lesen...
Norm: ABGB §795
Rechtssatz: § 795 ABGB kommt nur in Betracht, wenn ein gesetzmäßiger Ausschluß des Noterben von seinem Pflichtteil vorliegt ( Weiss in Klang 2. Auflage III S 957 ). Diese Ansicht entspricht dem Wortlaut und Sinn des § 795 ABGB zufolge der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang ( § 6 ABGB ). Nur wenn der Pflichtteilsanspruch des Noterben aus den im Gesetz angeführten Gründen überhaupt nicht zur Entstehung gelan... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 DABGB §795
Rechtssatz: Ein Verzicht der Eltern gegenüber den Kindern auf Unterhaltsleistung wirkt nur bis zur Grenze des notdürftigen Unterhaltes. Entscheidungstexte 1 Ob 99/62 Entscheidungstext OGH 02.05.1962 1 Ob 99/62 Veröff: EvBl 1963/2 S 13 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048... mehr lesen...
Norm: ABGB §795
Rechtssatz: Einem Noterben steht ein Unterhaltungsanspruch nur zu, wenn er vom Pflichtteil ausgeschlossen oder bei der Erbeinsetzung übergangen wurde. Letzterer Fall liegt nur vor, wenn der Erblasser letztwillig über den Nachlaß anderweitig verfügt, nicht aber dann, wenn er über sein Vermögen bereits zu Lebzeiten anderweitig verfügt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 229/57 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §795AußStrG §9 E6
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch nach § 795 ABGB ist nicht im Verlassenschaftsverfahren, sondern beim Vormundschaftsgericht geltend zu machen; der Anspruchsberechtigte ist im Verlassenschaftsverfahren nicht Beteiligter. Entscheidungstexte 2 Ob 525/49 Entscheidungstext OGH 05.07.1950 2 Ob 525/49 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §795
Rechtssatz: Ein Noterbe, der den Pflichtteil erhalten hat, hat keinen Unterhaltsanspruch gegen den Erben, auch wenn er später in Dürftigkeit gerät. Entscheidungstexte 1 Ob 370/30 Entscheidungstext OGH 30.04.1930 1 Ob 370/30 Veröff: SZ 12/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0015440 ... mehr lesen...