Begründung: Der am 30. 8. 2004 verstorbene Erblasser ist der Vater der Kläger und des von ihm testamentarisch als Alleinerben eingesetzten Beklagten. Der Erblasser ordnete im Testament weiters an, dass die Kläger für die geleisteten Arbeiten mit je 7.000 EUR bedacht werden sollten. Im Verlassenschaftsverfahren gab der Beklagte eine Erbantrittserklärung ab, die Kläger stellten Pflichtteilsansprüche. Das Verlassenschaftsgericht übertrug dem Beklagten die Verwaltung des Nachlasses. De... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. Juli 2006 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder. Am 5. September 1995 schloss sie mit ihrem Sohn Herbert (2. Revisionsrekurswerber) in Ansehung der 5/6tel-Anteile einer Liegenschaft einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall. Weiters hinterließ sie mehrere letztwillige Anordnungen, nämlich ein Testament vom 18. Jänner 2006, mit dem sie alle vier Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzte, und ein Testament vom 21. November 2005, mit dem sie ihren S... mehr lesen...
Begründung: Die fünf Kläger und die Beklagte sind Geschwister, deren Mutter Johanna F***** am 13. 8. 2001 verstorben ist. Die Beklagte ist testamentarische Alleinerbin, die Kläger Pflichtteilsberechtigte. Die Kläger begehrten im Verfahren erster Instanz zuletzt von der Beklagten die Bezahlung von insgesamt 20.000 EUR (s ON 45) mit der
Begründung: , die Erblasserin habe der Beklagten eine Liegenschaft und Bargeld geschenkt; diese Schenkungen seien in die Berechnung der Pflichtteile d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der während des Verfahrens verstorbene Beklagte sind die Kinder der am 29. September 2004 verstorbenen Maria R***** (im Folgenden nur Erblasserin), die Eigentümerin eines 5/8 Anteils einer Liegenschaft war. Die Erblasserin hatte mit ihrem 1. Testament vom 1. März 1978 die Klägerin zur Universalerbin eingesetzt, mit ihrem 2. Testament vom 25. Mai 2000 aber den Beklagten. Mit Schenkungsvertrag vom 26. Mai 2000 hatte sie ihre Liegenschaftsanteile dem Bekl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 173 Abs 1 AußStrG hat das Verlassenschaftsgericht „erforderlichenfalls" einen Verlassenschaftskurator zu bestellen, wenn sich die Personen, denen die gemeinschaftlichen Rechte nach § 810 ABGB zukommen, über die Art der Vertretung oder einzelne Vertretungshandlungen nicht einigen können. Für die Auslegung des Gesetzesbegriffs „erforderlichenfalls" kann auf die Rechtsprechung zur früheren Rechtslage zurückgegr... mehr lesen...
Begründung: Die am 9. November 2001 verstorbene Erblasserin hatte ihre Tochter zur Erbin eingesetzt und dem Kläger ihr Bargeld und ihre Bankguthaben vermacht. Ihren Sohn, den Vater des Klägers, hatte sie nicht bedacht. Zum Nachlass gehören zwei Sparbücher mit Einlageständen von 11.927,40 EUR und 6.780,08 EUR sowie Bankguthaben von insgesamt 118,18 EUR. Der reine Nachlass (Aktiva abzüglich Erblasser- und Erbgangschulden) hat einen Wert von 20.942,56 EUR. Der Nachlass ist noch nicht... mehr lesen...
Begründung: 1.): Zum Revisionsrekurs: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 19. 1. 2005 wurde über die Verlassenschaft nach der am 24. 4. 2001 verstorbenen Dorothea G*****, der Mutter des Klägers und der Nebenintervenientin, das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger meldete im Konkursverfahren eine Konkursforderung in Höhe von EUR 9,994.520,84 als Eventualforderung (Ersatz von Dekontaminierungskosten) an, die vom Beklagten in der Prüfungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Kläger und der Beklagte sind die Kinder des am 11. Februar 2000 ohne Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Franz T***** sen. Der Reinnachlass betrug 89.123,19 S (= 6.476,84 EUR). Im Jahr 1979 war eine Eigentumswohnung in St. Pölten angeschafft worden, in der in der Folge die Eltern, der Beklagte und die damals elfjährige Erstklägerin wohnten. Der Beklagte war von 1970 bis 1973 als Tischler beschäftigt. Er erkrankte an TBC und Diabetes und erblin... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 11. 2001 verstarb Bebina L*****, Mutter des Klägers und Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes sind nach Bebina L***** der beklagte Witwer, der am 1. 9. 1980 geborene Sohn Andreas G*****, die am 17. 2. 1985 geborene Evelyne L***** und der am 25. 5. 1987 geborene Kläger als Erben berufen. Die Verstorbene und der Beklagte waren Eigentümer je eines halben Mindestanteils der Liegenschaft EZ ***** mit Ehegatten-W... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht begründete die Zurückweisung des von den nunmehrigen Revisionsrekurswerbern erhobenen Rekurses gegen den Konkurseröffnungsbeschluss des Erstgerichtes damit, dass den Rekurswerbern keine Konkursforderungen zustünden; Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung berechtigten ebenso wie die durch § 58 KO ausdrücklich ausgeschlossenen Ansprüche nicht zur Konkursteilnahme und damit auch nicht zur Erhebung eines Reku... mehr lesen...
Begründung: Nachdem im Verlassenschaftsverfahren der am 22. 3. 2003 verstorbenen Erblasserin vorweg mit Beschluss des Erstgerichtes vom 21. 7. 2003 ausgesprochen wurde, dass eine Verlassenschaftsabhandlung gemäß § 72 Abs 2 AußStrG mangels Nachlassaktiva nur über Antrag erfolgt, wurde nach einem entsprechenden Antrag einer der beiden erbserklärten Töchter weitere Verlassenschaftsbestandteile vorgefunden. In dem Verlassenschaftsverfahren haben diese beiden Töchter eine bedingte Erb... mehr lesen...
Begründung: Die slowakische Staatsbürgerin Daniela C***** (im Folgenden Einschreiterin genannt) und die beiden Beklagten, ebenfalls slowakische Staatsangehörige, sind Geschwister. Ihre am 29. 11. 1997 verstorbene Mutter (im Folgenden auch als Erblasserin bezeichnet) war Eigentümerin der bebauten Liegenschaft EZ ***** GB ***** M***** (Grundstücksadresse *****), die sie mit Schenkungsvertrag vom 26. 4. 1996 den beiden Beklagten schenkte, die nun je zur Hälfte deren bücherliche Eigen... mehr lesen...
Begründung: Franz Josef S***** ist am 30. 11. 2001 in St. Johann verstorben. Der Erblasser hinterlässt seine Ehefrau Maria S***** sowie seine volljährigen Söhne Hubert S***** und Walter E*****. Mit schriftlichem Testament vom 1. 9. 2000 setzte er seine Söhne zu gleichen Teilen als Erben ein; seine Ehefrau Maria S***** hat er "auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkt". An relevantem Nachlassvermögen ist im Verlassenschaftsverfahren ein Wertpapierdepot mit einem Depotwert von EUR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing. Otto P***** verstarb am 14. 9. 1998 unter Hinterlassung des Testaments vom 16. 11. 1989, in dem er seine Ehefrau - die Zweitbeklagte - zur Alleinerbin eingesetzt und der Drittbeklagten - seiner Tochter - seinen gesamten Liegenschaftsbesitz und seinen Gutsbetrieb vermacht hatte. Der Erblasser vermachte der Zweitbeklagten das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenussrecht an dem der Drittbeklagten zukommenden Vermögen. Der Kläger ist der Sohn des Erbl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe des am 3. 1. 1998 verstorbenen Dipl. Ing. Richard N*****. Die beiden Beklagten sind seine Söhne aus erster Ehe. Mit eigenhändigem Testament vom 18. 6. 1995 setzte der Erblasser die Beklagten zu gleichen Teilen als Erben ein. Punkt 1. des Testamentes lautet: "Meine Frau..... (Klägerin) verzichtet zugunsten meiner beiden Söhne auf den ihr zustehenden gesetzlichen Anteil an meiner Liegenschaft.... (nähere Bezeichnung der Liegenschaft)".... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger und der Beklagte sind Geschwister und Kinder aus erster Ehe ihres am 23. 9. 1998 verstorbenen und zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Vaters, des österreichischen Staatsbürgers Dkfm. Otto K*****, hinsichtlich dessen Vermögens das Verlassenschaftsverfahren nach wie vor beim Bezirksgericht Hietzing zu 7 A 230/98s anhängig ist. Die Kläger haben hiebei eine unbedingte, der Beklagte nur eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Zum Nachlass des Erblas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Sohn aus der ersten Ehe des am 17. 1. 1998 verstorbenen Erwin Richard Franz K*****. Weitere Nachkommen des Verstorbenen sind dessen zweite Ehefrau, Berta K*****, sowie zwei Kinder aus zweiter Ehe, Elisabeth und Mag. Martin K*****. In dem zu 2 A 55/98z des Bezirksgerichtes Hernals anhängigen Verlassenschaftsverfahren gaben alle vier Personen trotz Vorliegens einer letztwilligen Verfügung, mit der die Witwe und die beiden Kinder aus zweiter Eh... mehr lesen...
Begründung: Die Witwe des Erblassers und seine Alleinerbin (aufgrund Erbvertrags und Testaments) - welcher der Nachlass mit Beschluss vom 27. September 2000 ON 38 zur Gänze rechtskräftig eingeantwortet wurde - hatte u.a. mit dem pflichtteilsberechtigten Sohn und nunmehrigen Revisionsrekurswerber (im Folgenden nur Sohn) am 20. September 2000 vor dem Gerichtskommissär folgendes Pflichtteilsübereinkommen geschlossen: 1. Der Sohn ... erklärt in Abgeltung seines Pflichtteilsanspruches... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 3. 1902 geborene Josef T***** hatte mit seiner Ehegattin Barbara Cäcilia T***** 13 Kinder, neben den 10 Klägern noch Hedwig S*****, Maria T***** und Karl T*****. Nach dem Tode seiner Gattin am 20. 4. 1995 wurde ihm deren Nachlass eingeantwortet. Mit Pflichtteilsübereinkommen vom 3. 4. 1997 verpflichtete er sich, den 13 Kindern eine pauschale Abfindung von je 135.000 S zu zahlen. Sowohl bei der Abgabe der Erbserklärung als auch beim Abschluss des Pfl... mehr lesen...
Begründung: Zur Vermeidung von Wiederholungen kann zur Aktenlage im Detail auf die Ausführungen im Beschluss zur GZ 7 Ob 115/99h verwiesen werden. Hier genügt der Hinweis, dass (derzeit) von der Wirksamkeit des Erbvertrages vom 16. 11. 1995 auszugehen ist, in dem die Ehegatten Roman und Elisabeth M***** ua ihren Sohn Christian M***** zum Alleinerben berufen und weiters bestimmt haben, dass hinsichtlich des Liegenschaftsbesitzes in E*****, K*****, eine fideikommissarische Subs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht ging von folgendem unstrittigen Sachverhalt aus: KR Oskar R*****, der Vater der Klägerinnen, verstarb am 8. 10. 1991. Das Abhandlungsverfahren ist beim Bezirksgericht Dornbirn zu 3 A 1299/92d anhängig. Der Verstorbene hinterließ eine mit 6. 10. 1989 datierte, eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung nachstehenden Inhaltes: "Testament Ich, Oskar R*****, geb. am 11. 12. 1906, treffe hiemit folgende letztwillige Verfügung und setze a... mehr lesen...
Norm: ABGB §775 ABGB §778 ABGB §785 ABGB §786 ABGB §794 ABGB §935 ABGB § 775 heute ABGB § 775 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 775 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 778 heu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 14.6.1969 geborene Klägerin ist ein uneheliches Kind des am 22.2.1913 geborenen Wahlvaters des Beklagten (in der Folge Erblasser). Dieser hat sich um seine Tochter nie gekümmert, es bestand nie ein familienähnliches Verhältnis. Der am 17.9.1962 geborene Beklagte wurde vom Erblasser am 16.3.1988 adoptiert. Am 22.5.1990 übergab der Erblasser dem Beklagten all seine Liegenschaften mit Ausnahme einiger wertloser Weggrundstücke, die diesem im Erbweg zufielen... mehr lesen...
Norm: ABGB §775 oöGVG 1975 §1 Abs1 ABGB § 775 heute ABGB § 775 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 775 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016
Rechtssatz:
Auch ein im Rahmen eines Verlassens... mehr lesen...
Begründung: Friederike O***** verstarb ***** unter Hinterlassung eines notariellen Erbvertrages mit testamentarischen Bedingungen. In diesem setzten die Erblasserin und der erbl.Witwer einander zu drei Viertel ihres Vermögens erbvertragsmäßig und zu einem Viertel testamentarisch wechselseitig als Alleinerben ein und beschränkten ihre Noterben auf den gesetzlichen Pflichtteil. Von den sieben erblasserischen Kindern erklärten fünf, auf ihre Pflichtteilsansprüche zu verzichten. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist das einzige leibliche Kind des am 19.12.1984 verstorbenen Gottfried R*****. Die Erstbeklagte war dessen Lebensgefährtin, die Drittbeklagte dessen Schwester und die Zweitbeklagte die Tochter der Drittbeklagten. Gottfried R***** hinterließ seinen Nachlaß mit Testament den drei Beklagten zu gleichen Teilen. Ein Wahlkind des Erblassers hat mit Erbrechtsvertrag vom 31.1.1984 auf sein Erbrecht verzichtet. Weitere Noterben sind nicht vorhanden. D... mehr lesen...
Begründung: Hermann L***** (sen.) hatte in seinem Testament vom 25.6.1991 seinen Sohn Rudolf L***** zum Alleinerben eingesetzt und seine weiteren fünf Kinder sowie seine Ehefrau auf den Pflichtteil beschränkt. Mit Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 25.7.1991 übergab er die Hälfte der Liegenschaften EZ 792 Grundbuch W***** und EZ 4052 Grundbuch W***** N***** ebenfalls seinem Sohn Rudolf L*****. Hermann L***** sen. ist am 15.8.1991 gestorben. Rudolf L***** gab zum gesamten Nachla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***, der uneheliche Vater des Klägers, verstarb nach Errichtung einer eigenhändigen letzten Willeserklärung vom 20.3.1985 am 3.4.1985. Der vorletzte Absatz hat folgenden Wortlaut: "Der a. e.Sohn Anton Hans S***, geboren 22.12.1949 in Klagenfurt, wird enterbt.
Begründung: Seit 30 Jahren kein Lebenszeichen außer einmal aus Spanien, wo er unter folgender Adresse sich meldete.....Nach Einholung einer Auskunft keine Antwort erhalten." Johann M*** hinterl... mehr lesen...
Norm: ABGB §613 ABGB §774 ABGB §775 ABGB § 613 heute ABGB § 613 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 613 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 774 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers ist am 1. Februar 1983 gestorben. Sie war verwitwet und wurde außer durch den Kläger durch dessen Zwillingsschwester überlebt. Der Kläger hat eine Tochter, seine Schwester einen Sohn. In den Nachlaß der Erblasserin fallen nach den Angaben in der Todfallsaufnahme der Hälfteanteil an einer Perchtoldsdorfer Liegenschaft sowie (mit einem Mehrheitsanteil) eine Wiener Liegenschaft und ein dort geführtes gastgewerbliches Unternehmen. Mit der ... mehr lesen...