Begründung: Der am 30. 8. 2004 verstorbene Erblasser ist der Vater der Kläger und des von ihm testamentarisch als Alleinerben eingesetzten Beklagten. Der Erblasser ordnete im Testament weiters an, dass die Kläger für die geleisteten Arbeiten mit je 7.000 EUR bedacht werden sollten. Im Verlassenschaftsverfahren gab der Beklagte eine Erbantrittserklärung ab, die Kläger stellten Pflichtteilsansprüche. Das Verlassenschaftsgericht übertrug dem Beklagten die Verwaltung des Nachlasses. De... mehr lesen...
Norm: ABGB §775ABGB §778ABGB §785ABGB §786ABGB §794ABGB §935
Rechtssatz: Nach der Methode des JB 114 sind alle anrechnungspflichtigen Schenkungen der Erblasserin zusammenzuzählen, danach wird für jeden Berechtigten der Pflichtteil bestimmt; die Differenz dieses erhöhten Pflichtteiles stellt gegenüber dem Nachlasspflichtteil den Schenkungspflichtteil dar, von dem die Schenkungen abgezogen werden müssen, die der Pflichtteilsberechtigte erhalten h... mehr lesen...
Norm: ABGB §775oöGVG 1975 §1 Abs1
Rechtssatz: Auch ein im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens geschlossenes Pflichtteilsübereinkommen ist als ein Eigentumserwerb von Todes wegen von der Genehmigungspflicht nach diesem Gesetz ausgeschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob 502/95 Entscheidungstext OGH 21.02.1996 7 Ob 502/95 3 Ob 205/02x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist das einzige leibliche Kind des am 19.12.1984 verstorbenen Gottfried R*****. Die Erstbeklagte war dessen Lebensgefährtin, die Drittbeklagte dessen Schwester und die Zweitbeklagte die Tochter der Drittbeklagten. Gottfried R***** hinterließ seinen Nachlaß mit Testament den drei Beklagten zu gleichen Teilen. Ein Wahlkind des Erblassers hat mit Erbrechtsvertrag vom 31.1.1984 auf sein Erbrecht verzichtet. Weitere Noterben sind nicht vorhanden. Der... mehr lesen...
Begründung: Hermann L***** (sen.) hatte in seinem Testament vom 25.6.1991 seinen Sohn Rudolf L***** zum Alleinerben eingesetzt und seine weiteren fünf Kinder sowie seine Ehefrau auf den Pflichtteil beschränkt. Mit Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 25.7.1991 übergab er die Hälfte der Liegenschaften EZ 792 Grundbuch W***** und EZ 4052 Grundbuch W***** N***** ebenfalls seinem Sohn Rudolf L*****. Hermann L***** sen. ist am 15.8.1991 gestorben. Rudolf L***** gab zum gesamten Nachlaß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann M***, der uneheliche Vater des Klägers, verstarb nach Errichtung einer eigenhändigen letzten Willeserklärung vom 20.3.1985 am 3.4.1985. Der vorletzte Absatz hat folgenden Wortlaut: "Der a. e.Sohn Anton Hans S***, geboren 22.12.1949 in Klagenfurt, wird enterbt.
Begründung: Seit 30 Jahren kein Lebenszeichen außer einmal aus Spanien, wo er unter folgender Adresse sich meldete.....Nach Einholung einer Auskunft keine Antwort erhalten." Johann M*** hinterließ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §774ABGB §775
Rechtssatz: Ergibt die Auslegung des letzten Willens des Erblassers, daß für ihn der letztliche erbrechtliche Erwerb durch die Nacherben das vorrangige Anliegen ist, dann bedeutet ein auf § 774 ABGB gestütztes Begehren eines Pflichtteilsberechtigten, die ihn als Vorerben belastende fideikommissarische Substitution ( auch nur teilweise ) als unwirksam zu behandeln, vor allem einen nicht zu rechtfertigenden Eingr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Mutter des Klägers ist am 1. Februar 1983 gestorben. Sie war verwitwet und wurde außer durch den Kläger durch dessen Zwillingsschwester überlebt. Der Kläger hat eine Tochter, seine Schwester einen Sohn. In den Nachlaß der Erblasserin fallen nach den Angaben in der Todfallsaufnahme der Hälfteanteil an einer Perchtoldsdorfer Liegenschaft sowie (mit einem Mehrheitsanteil) eine Wiener Liegenschaft und ein dort geführtes gastgewerbliches Unternehmen. Mit der am... mehr lesen...