Norm: ABGB §773a Abs1ZPO §503 Z4 E4c9ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des im § 773a Abs 1 ABGB beschriebenen Naheverhältnisses ist eine solche der rechtlichen Beurteilung, die auf Grund des festgestellten Sachverhalts zu lösen ist. Die Qualifikation der für die Pflichtteilsminderung erheblichen Sachverhaltselemente im Sinne der Bejahung oder Verneinung des vom Gesetz geforderten Naheverhältnisses ist dah... mehr lesen...
Norm: ABGB §773a Abs1
Rechtssatz: Eine Pflichtteilsminderung gemäß § 773a Abs 1 ABGB - hier bezogen auf ein uneheliches Kind - scheidet nicht erst aus, wenn sich der Vater während eines gewissen Zeitraums intensiv um sein Kind bemühte und daher eine besonders enge geistig-emotionale Nahebeziehung aufzubauen verstand, sondern bereits dann, wenn er über seine Rolle als "Zahlvater" hinaus die nach seinen Verhältnissen und den Lebensumständen des K... mehr lesen...
Norm: ABGB §773a Abs1
Rechtssatz: Für die Beurteilung eines familiären Naheverhältnisses sind die konkreten Lebensumstände der Beteiligten maßgebend. Relevant sind daher etwa Erwägungen des natürlichen Einflusses von Alter, Gesundheit und Beruf der Beteiligten auf die bestehenden Möglichkeiten einer engeren oder loseren geistig-emotionalen Kontaktpflege. Damit zusammenhängend sind aber auch die räumliche Entfernung des unehelichen Vaters von se... mehr lesen...