Entscheidungen zu § 721 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-16 von 16

TE OGH 2006/3/14 4Ob17/06p

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Entscheidung | OGH | 14.03.2006

RS OGH 2006/3/14 4Ob17/06p

Norm: ABGB §721
Rechtssatz: Trotz Vernichtung nur eines von zwei Originalen ist auf einen Widerruf des Testaments zu schließen, wenn der Wille des Erblassers klar auf die Vernichtung des Testaments gerichtet war und die Vernichtung des zweiten Originals nur aus einem Irrtum unterblieben ist (hier: Vernichtung einer für das zweite Original gehaltenen Kopie). Entscheidungstexte 4 Ob 17/06p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.2006

RS OGH 1999/5/20 2Ob130/99b

Norm: ABGB §721
Rechtssatz: Werden bei der Errichtung eines schriftlichen Testaments auch die Vorschriften für ein mündliches Testament eingehalten, bestehen demnach das schriftliche und das mündliche Testament nebeneinander, dann wirkt ein schlüssiger Widerruf des schriftlichen Testaments auch auf das mündliche Testament. Entscheidungstexte 2 Ob 130/99b Entscheidungstext OGH 20.05.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1999

TE OGH 1993/6/22 1Ob571/93

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Entscheidung | OGH | 22.06.1993

RS OGH 1993/6/22 1Ob571/93

Norm: ABGB §721ABGB §722
Rechtssatz: Hat der Verfasser auf der mittels Blaupapier hergestellten Durchschrift seines eigenhändigen Testaments den Vermerk "Abschrift" angebracht und diesen gesondert gefertigt, ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, daß er die Durchschrift - entgegen ihrem wahren Charakter - zur bloßen Abschrift abwerten wollte, um sich die Verfügungen im Sinne des § 721 erster Satz ABGB durch bloße Einwirkung auf die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1993

RS OGH 1993/6/22 1Ob571/93, 6Ob92/96g

Norm: ABGB §578ABGB §721ABGB §722
Rechtssatz: Die vom Erblasser selbst mit Blaupapier hergestellte Durchschrift seines eigenhändig geschriebenen und gefertigten letzten Willens ist keine Abschrift, sondern als weitere Ausfertigung seiner eigenhändigen letztwilligen Anordnung anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 571/93 Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 571/93 Veröff: SZ 66/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1993

RS OGH 1993/6/22 1Ob571/93

Norm: ABGB §721ABGB §722
Rechtssatz: Das Abhandenkommen einer im Durchschreibeverfahren hergestellten ersten Ausfertigung läßt bis zum Beweis des Gegenteils die Gültigkeit des in der Durchschrift formgerecht zum Ausdruck gelangten letzten Willens unberührt. Entscheidungstexte 1 Ob 571/93 Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 571/93 Veröff: SZ 66/78 = NZ 1994,65 = JBl 1994,43... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.06.1993

TE OGH 1983/3/10 7Ob801/82

Die Klägerin begehrt als Vermächtnisnehmerin von den beiden Beklagten als den Erbinnen nach der am 6. 1. 1981 verstorbenen Maria T die Herausgabe der ihr vermachten Liegenschaft EZ 4367 KG W. Sie bringt vor, die Erblasserin habe zu ihren Gunsten am 23. 6. 1979 ein mündliches Kodizill errichtet und darin verfügt, daß das von ihr bewohnte Haus in W nach ihrem Tode an die Klägerin fallen solle. Ein wirksamer Widerruf der letztwilligen Anordnung sei nicht erfolgt. Die Beklagten beantrag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.1983

RS OGH 1983/3/10 7Ob801/82

Norm: ABGB §721
Rechtssatz: Nur eine schriftliche, nicht auch eine mündliche letzwillige Verfügung kann konkludent widerrufen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 801/82 Entscheidungstext OGH 10.03.1983 7 Ob 801/82 EvBl 1982/127 S 467 = SZ 56/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012785 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1983

RS OGH 1983/3/10 7Ob801/82, 2Ob130/99b

Norm: ABGB §721
Rechtssatz: Die Rechtslehre vertritt überwiegend die Ansicht, daß ein stillschweigender Widerruf nur bei schriftlichen Testamenten möglich ist. Nach § 721, zweiter Satz ABGB kann nicht auf einen Widerruf geschlossen werden, wenn von mehreren gleichlautenden Urkunden nur eine vertilgt wird. Dasselbe muß in dem Fall gelten, daß nebeneinander eine schriftliche Urkunde und eine mündliche Verfügung bestanden haben. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1983

TE OGH 1982/1/26 5Ob785/81

Dr. Erika K ist am 5. 7. 1973 kinderlos verstorben. Ihr Nachlaß wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Mödling vom 19. 7. 1979, 2 A 337/73-74, auf Grund des Gesetzes dem Witwer (dem nunmehrigen Kläger) zur einen Hälfte und den Brüdern der Verstorbenen (den beiden nunmehrigen Beklagten), diesen auch als eingeantworteten Erben in der Verlassenschaftssache nach ihrer am 29. 6. 1976 nachverstorbenen erblasserischen Mutter, zu je einem Viertel eingeantwortet, nachdem mit Urte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1982

RS OGH 1982/1/26 5Ob785/81

Norm: ABGB §717ABGB §718ABGB §721
Rechtssatz: Auch der schlüssige Widerruf eines Testaments bzw Kodizills ist eine Erklärung des letzten Willens, die - mit Ausnahme der Formvorschriften - den Regeln über letztwillige Verfügungen unterliegt. Entscheidungstexte 5 Ob 785/81 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 785/81 SZ 55/4 Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1982

RS OGH 1982/1/26 5Ob785/81, 7Ob801/82, 4Ob17/06p

Norm: ABGB §721
Rechtssatz: Die Aufzählung der als Vertilgung in Betracht kommenden Handlungen im § 721 ABGB ist nicht erschöpfend. Entscheidungstexte 5 Ob 785/81 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 785/81 SZ 55/4 7 Ob 801/82 Entscheidungstext OGH 10.03.1983 7 Ob 801/82 EvBl 1983/127 S 467 = SZ 56/43 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1982

RS OGH 1981/10/20 5Ob693/81, 5Ob785/81, 4Ob17/06p, 4Ob177/12a

Norm: ABGB §717ABGB §721
Rechtssatz: Um einen konkludenten Widerruf einer letztwilligen Verfügung annehmen zu können, muss die Handlung des Erblassers einen unzweideutigen Schluss darauf zulassen, dass er die früher errichtete Anordnung außer Kraft setzen will. Entscheidungstexte 5 Ob 693/81 Entscheidungstext OGH 20.10.1981 5 Ob 693/81 5 Ob 78... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1981

TE OGH 1954/3/24 2Ob774/53

Die am 31. Jänner 1946 in Teplitz-Schönau verstorbene Berta M. hinterließ ein notarielles Testament vom 7. März 1945 und ein eigenhändig geschriebenes Testament vom 25. März 1945. In dem notariellen Testament vom 7. März 1945 waren die Klägerin und die Erstbeklagte, die Schwestern sind, zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. In dem Testament vom 25. März 1945 hatte die Erblasserin die Töchter auf je ein Viertel ihres Vermögens beschränkt und den Zweitbeklagten, den Sohn der Erstbekl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1954

RS OGH 1933/10/25 2Ob802/33

Norm: ABGB §721
Rechtssatz: Mit der Vernichtung der Testamentsurkunde werden auch die Nachträge zum Testament hinfällig. Entscheidungstexte 2 Ob 802/33 Entscheidungstext OGH 25.10.1933 2 Ob 802/33 Veröff: SZ 15/215 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0015353 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1933

Entscheidungen 1-16 von 16