Norm: ABGB §714
Rechtssatz: Selbst wenn dieselben Personen durch Kodizille mehrmals verschieden bedacht wurden, ist die Annahme, daß frühere Vermächtnisse aufgehoben sein müßten, nicht denknotwendig. Entscheidungstexte 2 Ob 521/60 Entscheidungstext OGH 03.02.1961 2 Ob 521/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...