Entscheidungen zu § 693 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

19 Dokumente

Entscheidungen 1-19 von 19

TE OGH 2008/4/10 9Ob14/08m

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Entscheidung | OGH | 10.04.2008

TE OGH 2007/2/13 4Ob235/06x

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Entscheidung | OGH | 13.02.2007

TE OGH 2003/1/16 2Ob315/02s

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Entscheidung | OGH | 16.01.2003

TE OGH 2001/6/27 9Ob98/01d

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Entscheidung | OGH | 27.06.2001

TE OGH 1996/7/4 6Ob666/95

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Entscheidung | OGH | 04.07.1996

TE OGH 1996/3/14 8Ob2024/96x

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Entscheidung | OGH | 14.03.1996

RS OGH 1994/2/17 2Ob593/93, 4Ob2029/96b, 9Ob98/01d, 2Ob189/20p

Norm: ABGB §693ABGB §783
Rechtssatz: Der Pflichtteilsberechtigte hat seine Forderung an den Nachlass und nach der Einantwortung an den Erben zu richten und kann in der Regel nicht unmittelbar gegen die Vermächtnisnehmer vorgehen. Er kann aber den Rückforderungsanspruch des Erben pfänden und sich überweisen lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 593/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 2 Ob 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1994

TE OGH 1994/2/17 2Ob593/93

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Entscheidung | OGH | 17.02.1994

TE OGH 1992/12/15 1Ob652/92

Begründung: Anfang 1988 trug sich der Vater des erbserklärten Alleinerben (im folgenden kurz Erblasser) mit dem Gedanken, die Klägerin zu heiraten. Um seinen einzigen Sohn, den er als Alleinerben ausersehen hatte, nicht vor den
Kopf: zu stoßen, suchte er nach einer Lösung der Frage, wie er diesem sein Vermögen zukommen lassen konnte, ohne daß die Klägerin nach seinem Tod neben den ihr zugedachten Vermächtnissen darauf weitere Ansprüche zu erheben vermochte. Er zog deshalb den Bekla... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1992

TE OGH 1992/5/7 7Ob547/92

Begründung: Die Streitteile sind die gesetzlichen Erben ihrer am 29.September 1983 verstorbenen Mutter. Die Nachlaßaktiven betrugen S 2,400.831,20, die Passiven S 325.929,40, der Reinnachlaß sohin S 2,074.901,80. Der Pflichtteilsanspruch der beiden Töchter macht S 518.725,45 aus. Die Erblasserin verfügte fast über den gesamten Nachlaß durch Vermächtnisse. Der Wert der der Klägerin zugedachten Vermächtnisse beträgt S 349.167,10. Die Klägerin begehrt den restlichen Pflichtteil von S 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1992

RS OGH 1992/5/7 7Ob547/92, 2Ob189/20p

Norm: ABGB §693
Rechtssatz: Ist der ergänzungsberechtigte Noterbe zugleich auch Erbe, so kann er die Pflichtteilsergänzung unmittelbar von den Legataren verlangen. Entscheidungstexte 7 Ob 547/92 Entscheidungstext OGH 07.05.1992 7 Ob 547/92 Veröff: SZ 65/73 = EvBl 1992/184 S 793 2 Ob 189/20p Entscheidungstext OGH 25.03.2021 2 Ob 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.05.1992

TE OGH 1992/1/15 1Ob627/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Witwer nach der am 17.1.1990 ohne Hinterlassung von Nachkommen verstorbenen Erblasserin, die Beklagte ist deren Schwester. Mit Testament vom 5.5.1978 hatte die Erblasserin den Kläger als Alleinerben eingesetzt und der Beklagten eine Liegenschaft mit Wohnhaus sowie Fünftelanteile an weiteren Liegenschaften vermacht. Der Kläger gab aufgrund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß ab, erklärte jedoch in der Folge, daß er s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1992

RS OGH 1992/1/15 1Ob627/91, 7Ob547/92, 1Ob652/92, 2Ob593/93, 8Ob2024/96x, 6Ob666/95, 9Ob98/01d, 10Ob

Norm: ABGB §692ABGB §693ABGB §783
Rechtssatz: Ist die Kürzung von Vermächtnissen zur Pflichtteilsergänzung notwendig, so sind die Erben zur Vornahme der Legatsreduktion berufen. Sie haben demgemäß den Vermächtnisnehmern entsprechend gekürzte Legate auszufolgen oder, wenn diese - wie hier - bereits ungekürzt ausgefolgt wurden, zuviel Geleistetes zurückzufordern. Entscheidungstexte 1 Ob 627/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1992

TE OGH 1990/3/8 7Ob512/90

Entscheidungsgründe: Der Nachlaß der am 3.Juli 1985 verstorbenen Antonia T*** wurde ihren beiden Söhnen, dem Kläger und Dr.Heinrich T***, die aufgrund des Gesetzes eine bedingte Erbserklärung abgegeben hatten, je zur Hälfte eingeantwortet. Nach dem der Abhandlung zugrunde gelegten Nachlaßinventar bestand der Nachlaß aus a) dem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 204 II KG Schwaz im Werte von           S 1,198.300,-- b) 1/3-Anteil an der Liegenschaft EZ 1062 II KG Schwaz im Werte v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.03.1990

RS OGH 1990/3/8 7Ob512/90, 9Ob14/08m, 6Ob204/09g

Norm: ABGB §693ABGB §786
Rechtssatz: Wenn lediglich zwischen dem gesetzlichen Erben, der auch pflichtteilsberechtigt ist, und dem Legatar, der das Vermächtnis bereits erhalten hat, Streit über das Ausmaß der Kürzung besteht, so ist die Wertberechnung ausschließlich nach dem Wert im Zeitpunkt des Empfanges des Vermächtnisses vorzunehmen. Als Zeitpunkt des Empfanges ist bei Liegenschaften der Zeitpunkt anzusehen, zu dem der Legatar nach der Ergeb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1990

RS OGH 1990/3/8 7Ob512/90, 1Ob627/91, 1Ob652/92, 2Ob315/02s, 4Ob235/06x

Norm: ABGB §692ABGB §693ABGB §783
Rechtssatz: Ist ein gesetzlicher Erbe Pflichtteilsberechtigter, so ist sein Erbteil, wenn dessen Wert unter jenem des Pflichtteils liegt, aus dem Wert der Vermächtnisse und der (übrigen) Erbteile auf die Höhe des Pflichtteils zu ergänzen. Entscheidungstexte 7 Ob 512/90 Entscheidungstext OGH 08.03.1990 7 Ob 512/90 Veröff: SZ 63/39 = NZ 1990,3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1990

RS OGH 1990/3/8 7Ob512/90, 2Ob189/20p

Norm: ABGB §693
Rechtssatz: Über Zulässigkeit und Ausmaß der Vermächtniskürzung kann endgültig nur im Rechtsweg entschieden werden ( so schon EvBl 1983/158 ). Entscheidungstexte 7 Ob 512/90 Entscheidungstext OGH 08.03.1990 7 Ob 512/90 Veröff: SZ 63/39 = NZ 1990,300 2 Ob 189/20p Entscheidungstext OGH 25.03.2021 2 Ob 189/20p ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1990

RS OGH 1981/3/18 6Ob670/80, 2Ob96/14b, 2Ob87/20p

Norm: ABGB §693ABGB §783
Rechtssatz: Solange die Vermächtnisnehmer ihre Vermächtnisse nicht im Sinne des § 693 ABGB empfangen haben, haften die keinesfalls einem in seinem Pflichtteil verkürzten Noterben für dessen Forderung auf Zahlung eines Betrages zur Pflichtteilsergänzung. Vor dem Empfang des Legates trifft sie auch keine Ausgleichspflicht im Sinne des nach § 783 ABGB vorgesehenen verhältnismäßigen Beitrages. Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1981

RS OGH 1981/3/18 6Ob670/80

Norm: ABGB §693ABGB §783
Rechtssatz: Nach dem - vor oder nach der Einantwortung erfolgten - Empfang des Vermächtnisses kommt dem Vermächtnisnehmer wegen des vor ihm gemäß § 783 ABGB geforderten Beitrages das Recht der Rückstellung im Sinne des § 693 ABGB zu. Entscheidungstexte 6 Ob 670/80 Entscheidungstext OGH 18.03.1981 6 Ob 670/80 Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1981

Entscheidungen 1-19 von 19