Norm: ABGB §648ABGB §649ABGB §650ABGB §652ABGB §662ABGB §709
Rechtssatz: Die der Vermächtnisnehmerin (hier auch Alleinerbin) erteilte "Auflage", einem Dritten an der gesamten Liegenschaft "das Nachvermächtnis" einzuräumen, erweist sich inhaltlich hinsichtlich der in den Nachlaß fallenden Liegenschaftshälfte des Erblassers als Nachvermächtnis und stellt sich inhaltlich bezüglich der der Vermächtnisnehmerin gehörenden Liegenschaftshälfte als Unte... mehr lesen...
Norm: ABGB §649
Rechtssatz: Hat der Erblasser den Vermächtnisschuldner nicht bezeichnet, ist derjenige Erbe der Schuldner, der das Vermächtnis unmittelbar erfüllen kann. Entscheidungstexte 6 Ob 550/84 Entscheidungstext OGH 28.03.1985 6 Ob 550/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0012584 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §649ABGB §684ABGB §686ABGB §816
Rechtssatz: Dem Vermächtnisnehmer steht kein Erfüllungsanspruch gegen einen gerichtlich bestellten Verlassenschaftskurator oder gegen die Personen, denen zunächst bloß die Verwaltung und Besorgung des Nachlasses gerichtlich überlassen wird, und auch nicht gegen den letztwillig bestellten Testamentsvollstrecker zu, wenn dieser dabei keinen konkreten Auftrag erhalten hat, zur Erfüllung des angeordneten V... mehr lesen...
Norm: ABGB §649
Rechtssatz: Das Vermächtnis kann vom Nachlasse gefordert werden. Entscheidungstexte 3 Ob 1096/27 Entscheidungstext OGH 28.12.1927 3 Ob 1096/27 Veröff: SZ 9/224 3 Ob 220/00z Entscheidungstext OGH 25.04.2001 3 Ob 220/00z Beisatz: Vor Einantwortung des Erben der Wohnung richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmer... mehr lesen...