Entscheidungsgründe: Die am 17. Dezember 1985 verstorbene Elsa K*** hinterließ eine letztwillige Anordnung vom 21. September 1984 mit folgendem Wortlaut: "Ich, Elsa K***, setze hiermit meine Schwester zur Alleinerbin mit folgendem Vorbehalt ein: Rechtzeitig Vorsorge zu treffen, daß das Erbe nach ihrem Ableben unserer Cousine Anni H***, bzw. ihren Kinder Gudrun und Klaus, zugesprochen wird. Diesen Gedanken habe ich bereits vor Jahren meiner Schwester mitgeteilt und wurde diese ... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §564ABGB §565ABGB §609ABGB §610
Rechtssatz: Ein Testiergebot ist ungültig; gemäß dem sinngemäß anzuwendenden § 610 ABGB ist es aber in eine fideikommissarische Substitution zugunsten der zu bedenkenden Personen umzudeuten. Entscheidungstexte 3 Ob 592/87 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 592/87 NZ 1990,151 ... mehr lesen...