Begründung: Die Erblasserin setzte testamentarisch als „Alleinerben und befreiten Vorerben (Substitution auf den Überrest)“ den nunmehrigen Revisionsrekurswerber und als Nacherben zu gleichen Teilen ihre drei Kinder ein. Weiters verfügte sie, dass im Falle des Todes eines Nacherben vor dem Nacherbfall dessen Kind(er) Nacherben sein sollen. Das Erstgericht bestellte einen Kurator für die noch nicht gezeugten Nachkommen der Nacherben, also der drei Kinder der Erblasserin. Zur Begründu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem als Notariatsakt abgeschlossenen Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 27. Dezember 2000 schenkte Dr. Gertrude H***** (im Folgenden: Übergeberin) ihre Liegenschaft EZ 1634 Grundbuch ***** ihrer Nichte Mag. Isabella M***** (im Weiteren: Übernehmerin). Unter Punkt Drittens 2.) vereinbarten die Vertragsparteien die zu Gunsten der Übergeberin grundbücherlich sicherzustellende Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechts sowie unter Drittens 3... mehr lesen...
Begründung: DI Peter G***** ist der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehört (ua) das GST-NR 355/1 LN. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind (ua) eingetragen: sub B-LNR 1g, TZ 4444/1996: Fideikommissarische Substitution zugunsten Leopold G***** geb ***** sub C-LNR 13a, TZ 3382/2000: Pfandurkunde 2000-08-16 Pfandrecht für H***** AG Höchstbetrag 30,000.000,-- sub C-LNR 14a, TZ 2700/2006 Belastungs- und Veräußerun... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §35 EEO §42 C3EO §42 I5EO §349 CABGB §608ABGB §613
Rechtssatz: Wenn der vormalige Eigentümer die Liegenschaft, deren zwangsweise Räumung er betreibt, während des Exekutionsverfahrens veräußert, kann der Verpflichtete darauf eine Oppositionsklage stützen. In diesem Fall ist in einem klagestattgebenden Urteil allerdings nicht das Erlöschen des betriebenen Anspruchs schlechthin, sondern nur das Erlöschen des Rechts des Titelgläub... mehr lesen...
Norm: ABGB §564ABGB §608ABGB §610 Satz1
Rechtssatz: Eine Auflage, mit der außerhalb einer fideikommissarischen Substitution eine Nacherbschaft angeordnet wird, in dem auch hier gegebenen Fall, dass der Tod des Vorerben den „Substitutionsfall" bildet, ist wegen Eingriffs in die Testierfreiheit des Vorerben als ungültig anzusehen. Entscheidungstexte 10 Ob 14/04p Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...