Entscheidungen zu § 583 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1982/10/6 6Ob762/82

Antonie M ist am 10. 7. 1978 gestorben. Sie war verwitwet. Die Beklagte ist ihr einziges Kind. Der Kläger war der Lebensgefährte der Verstorbenen. In der Verlassenschaftsabhandlung erklärten sich beide Streitteile zum gesamten Nachlaß als Erben. Der Kläger stützte seine Erbserklärung auf folgende schriftliche Erklärung: "Wien, 27. Mai 1976 Testament, sollte mir oder Julia etwas zustoßen, ist unser einziger Erbe mein Lebensgefährte ..." Dieser Text wurde von der Erblasserin geschri... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.10.1982

RS OGH 1982/10/6 6Ob762/82

Norm: ABGB §583ABGB §1248
Rechtssatz: Das Verbot gemeinschaftlicher Testamente für Nichtehegatten läßt keine einschränkende Auslegung dahin zu, daß eine unabhängig von der Beurteilung nach § 583 ABGB vorliegende Formunwirksamkeit der letztwilligen Verfügung der einen der gemeinschaftlich testierenden Personen die Verfügung der anderen trotzt der Gemeinschaftlichkeit formwirksam lasse. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1982

Entscheidungen 1-2 von 2