Die eigenhändige, schriftliche, letztwillige Erklärung der Erblasserin vom 20. Mai 1950 lautet in ihren wesentlichen Teilen: "Meine Haupterbin ist Elisabeth B. Sie (meine Nichte) erhält (die) laut beiliegender Beilagen angeführte(n) Sachen. Dann ist meine Stiefnichte Herta L. und mein zweiter Mann Adolf K. Weiters verfüge ich, daß alles, was mein Mann von mir erbt, nach seinem Tode an meine Nichte Elisabeth B. und ihre Kinder zurückfällt." Die in dieser letztwilligen Erklärung erwähnt... mehr lesen...