Begründung: Die Klägerin macht gegenüber der beklagten Verlassenschaft Pflichtteilsansprüche geltend und begehrt, daß bei deren Berechnung ua. auch die vom Erblasser der Erbin Karoline K***, geborene B***, geschenkte Liegenschaft EZ 96 KG Heiligkreuz berücksichtigt werde. Die beklagte Verlassenschaft beantragte die Klagsabweisung. Mit Schriftsatz ON 6 erklärte die erbserklärte Erbin Karoline K***, die gemeinsam mit den beiden anderen erbserklärten Erben die beklagte Verlassenschaf... mehr lesen...