Entscheidungen zu § 545 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1933/10/12 1Ob849/33

Norm: ABGB §22ABGB §545ABGB §646ZPO §1
Rechtssatz: Der Fall der Erbseinsetzung einer noch nicht existent gewordenen, sondern im letzten Willen des Erblassers vorgesehenen, erst nach seinem Tode zu errichtenden Stiftung ist in Analogie zu § 22 ABGB zu beurteilen. Im Stadium der Ungewissheit, ob die Stiftung existent geworden ist, muß ihr eine bedingte Parteifähigkeit zuerkannt werden. RG 09.09.1942, VIII 67 DREvBl 1942 Nr 291 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1933

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