Entscheidungen zu § 533 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

RS OGH 1993/5/4 4Ob511/93

Norm: ABGB §533ABGB §764ABGB §1487
Rechtssatz: Das gesetzliche Erbrecht und der auf das Gesetz gestützte Pflichtteilsanspruch einer Person stehen zueinander weder in alternativer noch in sonstiger Anspruchskonkurrenz; vielmehr liegt ein Fall der normverdrängenden Konkurrenz oder Gesetzeskonkurrenz vor, weil die Ansprüche einander ausschließen. Jeder Anspruch beruht nur auf einer
Norm: und ist daher ausschließlich nich dieser zu beurteilen, so da... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1993

TE OGH 1987/11/12 6Ob598/86

Begründung: Martha D*** ist am 12.Mai 1974 (im 89.Lebensjahr) gestorben. Im notariellen Testament vom 27.September 1973 hatte sie die Drittbeklagte und deren Ehegatten zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. (Die Klage war gegen die nunmehrige dritte Beklagte und deren Ehegatten eingebracht worden, der Ehegatte der Drittbeklagten ist während des Rechtsstreites am 1.Dezember 1982 gestorben. Sein Nachlaß wurde der Drittbeklagten und den beiden weiteren beklagten Parteien eingeantwo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1987

RS OGH 1987/11/12 6Ob598/86, 8Ob537/91, 5Ob127/94

Norm: ABGB §533ABGB §1487
Rechtssatz: Jedem, dem bei Hinfälligkeit einer strittigen letztwilligen Verfügung Ansprüche auf die Verlassenschaft oder Teile von ihr zustünden, kommt ein eigener, nur seine Interessen berührender Anspruch auf Klärung der Rechtswirksamkeit der letztwilligen Verfügung gegen diejenigen zu, die aus der strittigen Verfügung Ansprüche für sich ableiten. Dieser Anspruch entsteht mit der Akutalisierung des konkreten Interess... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1987

TE OGH 1985/4/24 3Ob530/85

Entscheidungsgründe: Die Beklagte Viktoria A hatte mit ihrem Ehemann Alois A sen. eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden errichtet. Für den Todesfall eines der beiden Ehegatten war im Notariatsakt vom 20. Jänner 1937 vereinbart, daß der überlebende Ehegatte zugunsten erbberechtigter Nachkommen des verstorbenen Ehegatten auf sein Erbrecht und auf sein Vorausvermächtnis verzichte, ihm aber ein Aufgriffsrecht zustehe, während für den Fall, als keine Nachkommen berufen sind od... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1985

TE OGH 1980/1/9 1Ob33/79

Vor etwa 20 Jahren schlossen sich Bewohner des Ortsteiles A der Gemeinde S zum Zwecke der Eigenversorgung dieses Ortsteiles mit Wasser zusammen. Es sollten Quellen - allenfalls durch Ankauf - erschlossen und die Versorgung durch Errichtung entsprechender Anlagen sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein als zuständige Wasserrechtsbehörde anerkannte bisher diese Zweckgemeinschaft, die den Namen "Wasserinteressentschaft A" führt, nicht als Wassergenossenschaft im Sinne ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.01.1980

RS OGH 1980/1/9 1Ob33/79

Norm: ABGB §533 BaABGB §533 CaABGB §825 AZPO §14 Bc
Rechtssatz: Ein einzelner Teilhaber kann auf Feststellung einer Dienstbarkeit nur dann klagen, wenn ihm das volle Recht auch allein zustünde. Entscheidungstexte 1 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH 09.01.1980 1 Ob 33/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.01.1980

RS OGH 1978/7/27 3Ob85/78

Norm: ABGB §531ABGB §533ABGB §535ABGB §810ABGB §811AußStrG §145 AZPO §1 Ag
Rechtssatz: Der Erbe ist nicht bloß gesetzlicher Vertreter des Nachlasses; er hat ein (materielles) Recht auf die Verlassenschaft als Ganzes oder zu einem Bruchteil (Erbrecht, genauer gesagt: Erbanwartschaft, so Gschnitzer, Lehrbuch Erbrecht S 58). Seine vertretungsbefugnis beruht nicht wie die eines persönlich haftenden Gesellschafters einer OHG auf einer ausdrücklichen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.07.1978

TE OGH 1977/5/23 6Ob571/77

Der in Düsseldorf verstorbene österreichische Staatsangehörige Dipl.-Ing. Edgar T lebte seit 1952 ständig in der BRD. Er war zweimal verheiratet. Seiner ersten (geschiedenen) Ehe entstammen die beiden Kläger; seiner zweiten (zur Zeit seines Todes aufrechten) Ehe mit der Beklagten entstammt die noch minderjährige Tochter A. Das Verlassenschaftsverfahren nach Dipl.-Ing. Edgar T - er hinterließ in Österreich unbewegliches und in der BRD bewegliches Vermögen - ist zu 20 A 150/72 des Bez... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1977

RS OGH 1977/5/23 6Ob571/77

Norm: ABGB §533ABGB §552ABGB §602ABGB §1249 ff
Rechtssatz: Testament und Erbvertrag unterscheiden sich durch die Eingehung einer vertraglichen Verbindlichkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 571/77 Entscheidungstext OGH 23.05.1977 6 Ob 571/77 NZ 1979,29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0012210 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1977

RS OGH 1970/1/29 1Ob4/70

Norm: ABGB §533Tir HöfeG §15 ff
Rechtssatz: Das Tiroler Höfegesetz schafft keinen Erbrechtstitel, sondern es enthält nur Erbteilungsvorschriften. Entscheidungstexte 1 Ob 4/70 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 4/70 EvBl 1970/225 S 399 = NZ 1971,28 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012212 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1970

RS OGH 1963/6/27 5Ob185/63, 3Ob530/85

Norm: ABGB §364c D3ABGB §533ABGB §608ABGB §761Tir HöfeG §1 ff
Rechtssatz: Ein im Grundbuch eingetragenes "Besitzvorrecht" ( Übernahmsrecht ) ist kein Erbrechtstitel und kommt auch keiner Nacherbschaft i.S.d. § 608 ABGB gleich. Entscheidungstexte 5 Ob 185/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 5 Ob 185/63 3 Ob 530/85 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1963

TE OGH 1950/10/11 2Ob572/50

Nach dem Tode des Johann P. wurden dem Abhandlungsgericht zwei letztwillige Verfügungen des Erblassers vorgelegt, eine vom 3. Oktober 1946, in der seine außerehelichen Söhne Franz Pr. und Jakob A. als Erben eingesetzt waren, und eine vom 19. August 1946, in der er bestimmt hatte, daß "alles, seine Kleider, Möbel, Bücher, der ganze Besitz bei 90 ha, viel Arbeitszeug" den Gemeindearmen in P. gehören solle. Bedingte Erbserklärungen wurden abgegeben 1. von den beiden außerehelichen Söhnen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1950

RS OGH 1946/12/13 1Ob325/46

Norm: ABGB §533ReichsbürgerG 11. VO. RGBl I S. 722/1941 allg
Rechtssatz: Der Vermögensverfall nach § 3 der angeführten Verordnung berechtigt das Reich nicht, an Stelle des Betroffenen eine Erbserklärung abzugeben. Entscheidungstexte 1 Ob 325/46 Entscheidungstext OGH 13.12.1946 1 Ob 325/46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1946

Entscheidungen 1-13 von 13