Entscheidungen zu § 512 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2007/8/16 3Ob153/07g

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Entscheidung | OGH | 16.08.2007

RS OGH 2007/8/16 3Ob153/07g

Norm: ABGB §512GBG §30
Rechtssatz: Für erst nach seinem Rechtserwerb begründete bücherliche Lasten haftet der Fruchtnießer selbst bei Vorrangeinräumung weder dem Vortretenden noch dem Eigentümer. Entscheidungstexte 3 Ob 153/07g Entscheidungstext OGH 16.08.2007 3 Ob 153/07g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.08.2007

RS OGH 1998/11/24 1Ob127/98b

Norm: ABGB §512
Rechtssatz: Der Fruchtnießer haftet  - außer bei Vereinbarung einer Schuldübernahme etwa im Dienstbarkeitsbestellungsvertrag  - für die ihm obliegenden Leistungen nur dem Eigentümer gegenüber, nicht aber dessen Gläubigern. Entscheidungstexte 1 Ob 127/98b Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 127/98b European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1998

RS OGH 1989/1/10 4Ob506/89

Norm: ABGB §512
Rechtssatz: Ob der Fruchtnießer die von ihm geernteten Früchte verkauft oder selbst ( mit seiner Familie ) verbraucht, macht keinen Unterschied; auch im letzteren Fall hat er einen Ertrag. Bei Berechnung des reinen Ertrages im Sinne des § 512 ABGB ist dann der Geldbetrag einzusetzen, den der Dienstbarkeitsberechtigte bei Veräußerung der Früchte erzielt hätte. Nichts anderes kann aber dann gelten, wenn der Fruchtgenießer das dien... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1989

RS OGH 1984/11/29 7Ob752/83

Norm: ABGB §512
Rechtssatz: Auch bei vereinbarter Unentgeltlichkeit des Fruchtgenußrechts hat der Berechtigte die Auslagen insoweit gem § 512 ABGB zu tragen, als sie in den Erträgnissen Deckung finden. Entscheidungstexte 7 Ob 752/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1984 7 Ob 752/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.11.1984

RS OGH 1976/11/24 8Ob545/76

Norm: ABGB §511ABGB §512
Rechtssatz: Die Bestimmung der §§ 511, 512 ABGB sind dispositiver Art. Entscheidungstexte 8 Ob 545/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 545/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011858 Dokumentnummer JJR_19761124_OGH0002_0080OB00545_7600000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1976

TE OGH 1966/6/28 8Ob164/66

Die Klägerin ist die Tochter, der Erstbeklagte der Sohn und die Zweitbeklagte die Witwe nach dem mit Hinterlassung eines Testamentes am 1. Oktober 1943 verstorbenen Alfons C. Zum Erben wurde die Witwe eingesetzt. Zum Nachlaß gehörte die ideelle Hälfte der Liegenschaft EZ. 489 KG. S. Am 13. April 1944 schloß die erblasserische Witwe mit ihren damals noch minderjährigen Kindern ein pflegschaftsbehördlich genehmigtes Erbübereinkommen, nach welchem den Kindern die Liegenschaftshälfte zu j... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1966

RS OGH 1966/6/28 8Ob164/66

Norm: ABGB §509ABGB §512
Rechtssatz: In Fällen, in denen nicht der Eigentümer den Zuwachs geschaffen hat, ist die Frage, ob der Zuwachs künstlich oder natürlich entstanden ist, belanglos. Die Fruchtnießung beschränkt sich im Falle eines künstlichen Zuwachses nicht nur auf die zur Zeit der Einräumung des Fruchtgenußrechtes vorhanden gewesene Sache. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, fallen die Erträgnisse neuer Anlagen auf der dienenden Lie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1966

RS OGH 1960/10/12 1Ob304/60

Norm: ABGB §509ABGB §512 ff
Rechtssatz: Rechtsbeziehungen zwischen Fruchtniesser und Eigentümer ( Instandhaltung der dienstbaren Sache, Bauführung ). Entscheidungstexte 1 Ob 304/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 304/60 Veröff: JBl 1961,321 = HBZ 1961,15/16,2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1960

RS OGH 1959/7/8 5Ob327/59

Norm: ABGB §443ABGB §512
Rechtssatz: Gemäß § 512 ABGB muß der Fruchtnießer eines Wohnhauses die vor Erwerb seines Rechts einverleibte Reallast, freiwerdende Wohnungen in diesem Hause nur an Angehörige des in der grundbücherlichen Eintragung näher bezeichneten Personenkreises zu vermieten, gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 5 Ob 327/59 Entscheidungstext OGH 08.07.1959 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1959

TE OGH 1955/12/14 3Ob580/55

Die Kläger sind Fruchtnießer des den Beklagten gehörigen Hauses in W., EZ. 336 der Katastralgemeinde B. Sie begehren die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung des Betrages von 4000 S mit der Begründung: , die Beklagten hätten diesen Betrag eigenmächtig von den den Klägern gehörigen Zinserträgnissen behoben und für sich behalten. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren mit der
Begründung: ab, gemäß § 512 ABGB. habe der Fruchtnießer alle mit der Sache verbundenen Lasten zu tragen; zu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1955

RS OGH 1955/12/14 3Ob580/55

Norm: ABGB §512VermStG allg
Rechtssatz: Der Fruchtnießer ist zur Entrichtung der VermStG nicht verpflichtet. Entscheidungstexte 3 Ob 580/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 3 Ob 580/55 Veröff: SZ 28/263 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036882 Dokumentnummer JJR_19551214_OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1955

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